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Keine Rückzahlung von Investitionskostenbeteiligung wegen Veräußerung der Kläranlage Varel

Der 13. Senat des Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts hat sich in seinem Beschluss vom 12. April 2010 - 13 LA 177/08 - mit einer kommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung befasst. Die Gemeinde Bockhorn und die beklagte Stadt Varel schlossen 1996 eine Vereinbarung über die gemeinsame Benutzung der Vareler Kläranlage. Die Gemeinde Bockhorn sollte nach Aufgabe ihrer alten eigenen Kläranlage über eine Druckrohrleitung das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser in der Kläranlage der Beklagten beseitigen können; dafür zahlte die Gemeinde Bockhorn eine Investitionskostenbeteiligung und ein jährliches Entgelt. Zehn Jahre später - in 2006 - veräußerte die Stadt Varel die Kläranlage entgeltlich an den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband. In der auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vereinbarung hatte man eine Regelung für einen solchen Fall nicht vorgesehen. Die Gemeinde Bockhorn verlangte daraufhin mit ihrer Klage die von ihr gezahlte Investitionskostenbeteiligung zurück. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 25. August 2008 - 1 A 408/07 - einen entsprechenden Zahlungsanspruch auf vertraglicher und gesetzlicher Grundlage verneint. Insbesondere lasse sich auch aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ein solcher Anspruch nicht ableiten. Den dagegen gerichteten Antrag der Gemeinde Bockhorn auf Zulassung der Berufung hat der Senat nunmehr abgelehnt. Die Gemeinde Bockhorn hat keinen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als sei sie Miteigentümerin der Vareler Kläranlage geworden. Auch ist ihr kein Nachteil entstanden, solange die Vereinbarung nach wie vor - wenn auch nunmehr mit Hilfe des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes - erfüllt wird.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg ist damit rechtskräftig.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2010
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
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Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208

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