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Verfahren der DUH zu Luftreinhalteplänen in Hannover und Osnabrück ruhend gestellt

In einem heute von Mitgliedern des 12. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts durchgeführten Erörterungstermin haben sich die Beteiligten darauf verständigt, zwei von der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) in Bezug auf Luftreinhaltepläne der Städte Hannover (Az.: 12 KN 192/18) und Osnabrück (Az.: 12 KN 57/20) eingeleitete Verfahren ruhend zu stellen.

Die DUH hat Ende 2017 beim Verwaltungsgericht Hannover Klage gegen die Landeshauptstadt Hannover wegen der Nichteinhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxide erhoben. Die Klage zielt auf die Verpflichtung der Landeshauptstadt, ihren Luftreinhalteplan so abzuändern bzw. zu ergänzen, dass eine Einhaltung des europarechtlich vorgegebenen Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid kurzfristig sichergestellt wird. Das Verwaltungsgericht hat dieses Verfahren mit Beschluss im Oktober 2018 (Az.: 4 A 11790/17) an das Oberverwaltungsgericht verwiesen.

Im März 2020 hat die DUH direkt beim Oberverwaltungsgericht eine gleichgelagerte Klage gegen die Stadt Osnabrück erhoben.

In dem heutigen Termin ist die Sach- und Rechtslage mit den anwesenden Beteiligten eingehend erörtert worden. Im Anschluss hat das Oberverwaltungsgericht in beiden Verfahren auf Antrag aller Verfahrensbeteiligter das Ruhen der Verfahren angeordnet. In dem Verfahren gegen die Landeshauptstadt beabsichtigen die Beteiligten durch eine Verständigung über die erforderlichen Maßnahmen eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. In dem Verfahren gegen die Stadt Osnabrück hat diese zugesagt, der Klägerin Unterlagen über die zur Verbesserung der Luftqualität geplante Erneuerung der Fahrzeuge zu übersenden. Fahrverbote für Diesel-Pkw sind von der Klägerin im Termin nicht eingefordert worden.

In prozessrechtlicher Hinsicht bedeutet die Anordnung des Ruhens eines Verfahrens, dass das Oberverwaltungsgericht erst dann wieder tätig wird, wenn einer der Verfahrensbeteiligten die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.



Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2020

Ansprechpartner/in:
Ri'inOVG Dr. Gunhild Becker

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-216
Fax: 05141/5937-32300

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