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Termine im Dezember 2022

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:

1. Dezember 2022, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan der Gemeinde Hinte für eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses

Az.: 1 KN 79/20 (OVG in erster Instanz)

In dem Verfahren wendet sich der Eigentümer eines benachbarten Wohnhauses gegen den Bebauungsplan Nr. 0606 der Gemeinde Hinte. Mit diesem hat die Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die - inzwischen baugenehmigte - Erweiterung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Osterhusen geschaffen, insbesondere um dort künftig den ABC-Zug des Landkreises Aurich unterzubringen. Der Antragsteller sieht sich insbesondere durch von ihm erwartete Lärmbeeinträchtigungen aufgrund des Feuerwehrbetriebes gestört.


14. Dezember 2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollantrag gegen die Festlegung des Vorranggebietes für Windenergienutzung „Seershausen 01“ durch die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig

Az.: 12 KN 101/20 (OVG in erster Instanz)

Der Regionalverband für den Großraum Braunschweig hat im Jahr 2019 eine als „Weiterentwicklung Windenergienutzung“ betitelte 1. Änderung seines Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) von 2008 beschlossen. Diese legt zahlreiche Gebiete im Großraum Braunschweig fest, in denen größere Windenergieanlagen ausschließlich verwirklicht werden dürfen.

Die Antragstellerinnen sind Kommunen, die sich gegen das auf ihrem Gebiet liegende Vorranggebiet „Seershausen 01“ wenden. Sie möchten sich den Freiraum für eine eigene Bauleitplanung erhalten, die einem dortigen Windpark entgegenstehen würde.

Gegen die Festlegungen zweier weiterer Vorranggebiete durch die 1. Änderung des RROP sind bei dem 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts noch fünf weitere Normenkontrollverfahren anhängig, über die zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll.

Hinweise für die Öffentlichkeit:

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes wird gebeten, freiwillig eine medizinische oder FFP-2 Schutzmaske zu tragen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze im Sitzungssaal aufgrund der berücksichtigten coronabedingten Abstandsempfehlungen beschränkt sind. Sofern am Sitzungstag nicht genügend Sitzplätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze für Journalisten sowie für die weitere Öffentlichkeit nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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