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Beschwerde im Verfahren um die Besetzung der Schulleiterstelle an einem Lüneburger Gymnasium

In dem Verfahren um die Besetzung der Schulleitstelle an einem Lüneburger Gymnasium (Herderschule) hat der unterlegene Bewerber und bisherige stellvertretende Schulleiter gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Beschluss vom 10. Mai 2016, Az. 1 B 32/16) Beschwerde eingelegt. Das Beschwerdeverfahren wird bei dem für das Beamtenrecht zuständigen 5. Senat unter dem Aktenzeichen 5 ME 76/16 geführt.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte den Eilantrag des langjährigen stellvertretenden Schulleiters gegen die Besetzung der Stelle mit einem anderen Bewerber mit Beschluss vom 10. Mai 2016 abgelehnt (Az. 1 B 32/16). Es hatte die vom Niedersächsischen Kultusministerium getroffene Auswahlentscheidung, die Stelle mit dem an einem anderen Lüneburger Gymnasium beschäftigten Mitbewerber zu besetzen, der dort ebenfalls als stellvertretender Schulleiter tätig ist, rechtlich nicht beanstandet. Dieser habe einen - wenn auch geringen - Leistungsvorsprung und habe auch im Auswahlgespräch besser abgeschnitten.

Die Frist für die Begründung der Beschwerde läuft noch bis zum 13. Juni 2016, sodass der Antragsteller bis dahin vortragen kann, aus welchen Gründen er mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht einverstanden ist. Das Oberverwaltungsgericht wird dem Kultusministerium und dem beigeladenen Mitbewerber nach Eingang der schriftlichen Begründung des unterlegenen Bewerbers Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Der 5. Senat wird über die Beschwerde im schriftlichen Verfahren entscheiden, wobei er nur die vom unterlegenen Bewerber fristgerecht dargelegten Gründe zu überprüfen hat. Anhand dieser dargelegten Gründe wird der Senat darüber befinden, ob die Auswahlentscheidung des Kultusministeriums entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts rechtlichen Bedenken begegnet. Bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens wird die Schulleiterstelle nicht besetzt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.05.2016

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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