Zuständigkeit
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist die höchste verwaltungsgerichtliche Instanz in Niedersachsen. Es ist Berufungs- und Beschwerdegericht für die von den Verwaltungsgerichten entschiedenen Fälle. Auf diese Weise sorgt es für eine verbindliche Auslegung und einheitliche Anwendung des Verwaltungsrechts in Niedersachsen. Darüber hinaus ist das Oberverwaltungsgericht als erstinstanzliches Gericht für die Kontrolle von Rechtsverordnungen, Bebauungsplänen und anderen Satzungen zuständig. Auch für besonders bedeutsame Vorhaben wie den Bau von Bundesfernstraßen oder großtechnischen Anlagen ist das Oberverwaltungsgericht das erstinstanzlich zuständige Gericht. Das Gericht verfügt über insgesamt 18 Senate, von denen 11 allgemeine Berufungssenate sind und 7 als Fachsenate spezielle Aufgaben etwa im Bereich des Disziplinarrechts, des Personalvertretungsrechts und des Flurbereinigungsrechts wahrnehmen.
Allgemeine Informationen zu den Aufgaben der Verwaltungsgerichtsbarkeit finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal. Dort können Sie auch mehr über den Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Geschichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit nachlesen.