Termine im September 2026

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:

8. September 2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2

Normenkontrollantrag gegen Änderungen des Außenbereichsbebauungsplans 13 der Stadt Friesoythe

Az.: 12 KN 144/25 (OVG in erster Instanz)

Die das Normenkontrollverfahren betreibende Gesellschaft beabsichtigt, im Geltungsbereich des 2011 von der Stadt Friesoythe erstmals beschlossenen „Außenbereichsbebauungsplans (AB) 13“ mindestens zwei Windenergieanlagen zu verwirklichen. Die Anlagen sollen dabei im Wege des sogenannten Repowering errichtet werden, bei dem alte durch in der Nähe gelegene neue, größere Anlagen ersetzt werden. Die Errichtung ist in einem Bereich geplant, der nach dem Außenbereichsbebauungsplan grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist. Eine weitere Regelung des Plans bestimmte ergänzend, dass „die eventuelle Zulässigkeit des Ersatzes vorhandener Windenergieanlagen außerhalb der Sondergebiete … unberührt“ bleibt.

Die antragstellende Gesellschaft meinte, dass ihr Vorhaben eine Form des „Ersatzes“ in diesem Sinne darstelle und deshalb auch in dem von Bebauung freizuhaltenden Bereich zulässig gewesen sei – die Stadt vertrat ein engeres Verständnis dieser Ausnahmeregelung, sah aber Anlass zu einer Klarstellung. Deshalb erließ sie die in diesem Normenkontrollverfahren streitige 3. Änderung des Plans. Dessen Regelung zur Freihaltung von Bebauung wird danach wie folgt ergänzt: „Zulässig ist weiterhin der Ersatz bzw. die alsbaldige Neuerrichtung vorhandener zulässigerweise errichteter Windenergieanlagen an gleicher Stelle und mit gleicher oder geringerer Gesamthöhe. Darüber hinausgehende Repoweringmaßnahmen für Windenergieanlagen bleiben ausgeschlossen.“ Gegen diese Ergänzung richtet sich vorrangig der Normenkontrollantrag. Ergänzend wendet sich die Gesellschaft gegen die 2. Änderung des AB 13, mit der der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans im Übrigen erheblich verkleinert worden ist.


8. September 2026, 11:30 Uhr, Sitzungssaal 2

Klage gegen die Ablehnung einer Genehmigung zum Repowern von Windenergieanlagen im Bereich der Außenbereichsbebauungsplans 13 der Stadt Friesoythe

Az.: 12 KS 132/24 (OVG in erster Instanz)

Die in diesem Verfahren klagende Gesellschaft möchte – ebenso wie die Antragstellerin in dem Normenkontrollverfahren mit dem Az. 12 KN 144/25 (siehe obigen Termin am 8.9.2026 um 10 Uhr) – im Wege des Repowering Windenergieanlagen in einem Bereich der beigeladenen Stadt Friesoythe verwirklichen, der nach deren Außenbereichsbebauungsplan 13 von Bebauung freizuhalten ist, und hat für zwei Anlagen einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag gestellt. Dieser ist von dem beklagten Landkreis Cloppenburg unter Verweis auf die entgegenstehende Regelung in dem Plan der Stadt in der Fassung der 3. Änderung abgelehnt worden.

Die Gesellschaft macht zur Begründung ihrer gegen diese Ablehnung gerichteten Klage geltend, dass weder diese Regelung noch die von der Stadt ergänzend durch Flächennutzungsplan beschlossene Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 des Baugesetzbuchs ihrem Repowering-Vorhaben entgegenstünden.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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