Hinweise zum Datenschutz bei Videoverhandlungen
Hinweise zum Datenschutz bei Videoverhandlungen gemäß § 102a VwGO
1.
Die Übertragung erfolgt über das Programm „Skype for Business“, und zwar über die sogenannte „Skype for Business“-Web-App“. Hierbei handelt es sich um eine browserbasierte Besprechungsanwendung (Plug In), mit der externe Teilnehmer an einer Besprechung teilnehmen können.
Die Niedersächsische Justiz nutzt „Skype for Business“ auf einem Justiznetz mit eigener Serverinstallation.
2.
Technische Voraussetzung zur Teilnahme an der Videoverhandlung ist ein internetfähiges Endgerät (z. B. Laptop, Tablet usw.) mit einem Mikrofon und einer Kamera. Die Zuschaltung zu der Videoverhandlung ist möglich, wenn Sie selbst „Skype for Business“ nutzen und das von Ihnen verwendete Netz die Verbindung in das Justiznetz zulässt. Alternativ steht ein kostenloser, aber lizenzgebundener Client für Windows, Android und Mac OS X unter https://www.microsoft.com/de-de/microsoft-365/skype-for-business/download-app zur Verfügung. Möchten Sie diesen Client nicht installieren, ist die Teilnahme mittels einer Helferanwendung, der „Skype for Business WebApp“, möglich. Diese Software muss auf dem System als Browseranwendung installiert werden und steht nur für Windows-Systeme zur Verfügung.
3.
Nachfolgend informieren wir Sie nach den Artikeln 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO:
a) Verantwortlicher
Die/Der Verantwortliche ist die Präsidentin/der Präsident des Gerichts, an dem die Videoverhandlung durchgeführt werden soll. Die genaue Anschrift entnehmen Sie bitte dem Anhang zu diesen Hinweisen.
b) Datenschutzbeauftragter
Die/Der Datenschutzbeauftragte ist die/der Datenschutzbeauftragte des Gerichts, an dem die Videoverhandlung durchgeführt werden soll. Die genaue Anschrift entnehmen Sie bitte dem Anhang zu diesen Hinweisen.
c) Art der personenbezogenen Daten, Zweck ihrer Verarbeitung und Rechtsgrundlage
(1) Verkehrsdaten
Im Rahmen der Audio- und Video-Konferenz werden über die „Skype for Business“-Web-App Verkehrsdaten erhoben, d. h. Daten, deren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung bei der Erbringung eines Telekommunikationsdienstes erforderlich sind, (§ 3 Nr. 70 Telekommunikationsgesetz (TKG)).
Die Verarbeitung dieser Daten ist zulässig, soweit sie erforderlich ist, um Störungen oder Fehler an Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen oder zu beseitigen. Dies gilt auch für Störungen, die zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit von Informations- und Telekommunikationsdiensten oder zu einem unerlaubten Zugriff auf Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme der Nutzer führen können (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz - TDDDG). Darin liegt zugleich der Zweck der Verarbeitung.
Die Verkehrsdaten sind unverzüglich zu löschen, sobald sie für die Beseitigung der Störung nicht mehr erforderlich sind (§ 12 Abs. 2 TDDDG).
Empfänger dieser Daten ist:
Zentraler IT-Betrieb Nds. Justiz
Mühlenstraße 5
26122 Oldenburg
E-Mail: ZIB-Poststelle@justiz.niedersachsen.de
(2) Aufzeichnung der Bild- und Tonübertragung
Das Gericht kann die Videoverhandlung oder die Bild- und Tonübertragung der Vernehmung eines Zeugen, Sachverständigen oder Beteiligten für die Zwecke der vorläufigen Protokollaufzeichnung gemäß § 160a der Zivilprozessordnung (ZPO) aufzeichnen (§ 102a Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO). Über Beginn und Ende der Aufzeichnung hat das Gericht die Verfahrensbeteiligten und im Falle der Vernehmung eines Zeugen und Sachverständigen zu informieren (§ 102a Abs. 4 Satz 3 und 4 VwGO).
Die vorläufigen Aufzeichnungen sind zu den Prozessakten zu nehmen, bei der Geschäftsstelle mit den Prozessakten aufzubewahren oder auf einer zentralen Datenspeicherungseinrichtung der Justiz zu speichern (§ 160a Abs. 3 ZPO).
Sie sind gemäß § 160a Abs. 4 ZPO zu löschen,
1. sobald das Protokoll nach der Sitzung hergestellt oder um den Inhalt der vorläufigen Aufzeichnungen ergänzt ist, wenn die Beteiligten innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Abschrift keine Einwendungen erhoben haben,
2. in nicht in Nummer 1 genannten Fällen nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens.
Empfänger dieser Daten ist der Verantwortliche.
d) Datenschutzrechte
Sie haben das Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO und das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen, Art. 21 DSGVO.
5.
Für die Durchführung der Videoverhandlung werden die Teilnehmer auf Folgendes besonders hingewiesen:
Sie sind für die Sicherstellung der Datenschutzsicherheit in Ihrer Sphäre verantwortlich. Bitte achten Sie daher darauf, die Datenschutzvoreinstellungen auf dem von Ihnen genutzten Equipment zu optimieren. Bitte sorgen Sie für die erforderliche optische und akustische Abschottung in dem von Ihnen genutzten Arbeitsraum. Prüfen Sie, ob eine Ausblendung des Bildhintergrundes erforderlich ist.
Wichtig:
Eine digitale Aufzeichnung der Videoverhandlung durch Personen, die nicht dem Gericht anhören, ist gesetzlich verboten. Die Login-Daten für die Verhandlung dürfen nicht an unbeteiligte Dritte weitergeleitet oder weitergegeben werden.
Anhang
Verantwortlicher |
Datenschutzbeauftragter |
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Herr PräsOVG Dr. Frank-Thomas Hett Uelzener Straße 40 21335 Lüneburg Telefon: 04131/718-0 Fax: 05141-5937-32301 E-Mail: ovglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Die/der Datenschutzbeauftragte Uelzener Straße 40 21335 Lüneburg Telefon: 04131/718-0 Fax: 05141-5937-32301 E-Mail: ovglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
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Verwaltungsgericht Braunschweig Herr PräsVG Harald Meyer Wilhelmstraße 55 38100 Braunschweig Telefon: 0531/488-3000 Fax für Rechtssachen: 05141/59373300 Fax nur Verwaltung: 05141/593733001 |
Verwaltungsgericht Braunschweig Die/der Datenschutzbeauftragte Wilhelmstraße 55 38100 Braunschweig Telefon: 0531/488-3000 Fax für Rechtssachen: 05141/59373300 Fax nur Verwaltung: 05141/593733001 |
Verwaltungsgericht Göttingen Frau PräsVG Dr. Stefanie Killinger Berliner Straße 5 37073 Göttingen Telefon: 0551/403-2001 Telefax: 05141/5937-33300 |
Verwaltungsgericht Göttingen Die/der Datenschutzbeauftragte Berliner Straße 5 37073 Göttingen Telefon: 0551/403-2001 Telefax: 05141/5937-33300 |
Verwaltungsgericht Hannover Herr PräsVG Ingo Behrens Leonhardtstraße 15 30175 Hannover Telefon: 0511/89750-0 Fax: 05141/5937-31100 |
Verwaltungsgericht Hannover Die/der Datenschutzbeauftragte Leonhardtstraße 15 30175 Hannover Telefon: 0511/89750-0 Fax: 05141/5937-31100 |
Verwaltungsgericht Lüneburg Frau PräsVG Karola Hoeft Adolph Kolping Str. 16 21337 Lüneburg Telefon: 04131/8545300 Telefax: 05141/593732800 |
Verwaltungsgericht Lüneburg Die/der Datenschutzbeauftragte Adolph Kolping Str. 16 21337 Lüneburg Telefon: 04131/8545300 Telefax: 05141/593732800 |
Verwaltungsgericht Oldenburg Herr PräsVG Andreas Keiser Schloßplatz 10 26122 Oldenburg Telefon:0441/220-6000 Fax: 05141/5937-32400 |
Verwaltungsgericht Oldenburg Die/der Datenschutzbeauftragte Schloßplatz 10 26122 Oldenburg Telefon:0441/220-6000 Fax: 05141/5937-32400 |
Verwaltungsgericht Osnabrück Herr PräsVG Prof. Dr. Gert Armin Neuhäuser Hakenstraße 15 49074 Osnabrück Telefon:0541/31405 Fax: 05141/5937-34000 |
Verwaltungsgericht Osnabrück Die/der Datenschutzbeauftragte Hakenstraße 15 49074 Osnabrück Telefon:0541/31405 Fax: 05141/5937-34000 |
Verwaltungsgericht Stade Frau PräsVG Susanne Lang Am Sande 4a 21682 Stade Telefon: 04141/4060 Fax f. Rechtssachen: 05141/593731900 |
Verwaltungsgericht Stade Die/der Datenschutzbeauftragte Am Sande 4a 21682 Stade Telefon: 04141/4060 Fax f. Rechtssachen: 05141/593731900 |