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Anschrift

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg

Wegbeschreibung

Lüneburg liegt an der Hauptverbindung zwischen Hannover und Hamburg. Dadurch ist die Stadt aus beiden Richtungen stündlich bequem mit dem Zug zu erreichen. Aus Richtung Lübeck und Dannenberg verkehren mehrmals täglich Nahverkehrszüge. Direkt neben dem Bahnhofsvorplatz fahren die Busse vom ZOB ab. Die Linie 5011 Richtung Rettmer/Häcklingen bringt Sie bis zur Haltestelle Kurpark in der Uelzener Straße und von dort sind es noch ca. 50 m stadtauswärts zu gehen.

Wenn Sie mit dem Pkw aus Richtung Hamburg anreisen, fahren Sie auf der Ostumgehung Lüneburg bis zur Abfahrt "Kaltenmoor" im Osten der Stadt. Ab hier fahren Sie Richtung Innenstadt und an der Kreuzung B4/B209 fahren Sie geradeaus, bis Sie links in die Uelzener Straße abbiegen können. Wenn Sie mit dem Pkw aus Richtung Hannover anreisen, fahren Sie auf der Ostumgehung Lüneburg bis zur Abfahrt "Häcklingen" im Süden der Stadt. Ab hier fahren Sie Richtung Innenstadt, biegen links in die Straße Munstermannskamp ein und dann gleich rechts in die Uelzener Straße. Parken können Sie auf dem Parkplatz am Kurpark.

Niedersächsischer JustizNavigator

Nachtbriefkasten

Der Briefkasten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist außen an der linken Seite des Eingangsportals in das Mauerwerk eingelassen. Sie haben dort die Möglichkeit zu jeder Zeit Briefsendungen und Schriftstücke einzuwerfen. Die besondere Funktionalität des Briefkastens für Fristsachen ermöglicht die taggenaue Feststellung, zu welchem Zeitpunkt der Einwurf erfolgte. Fristsachen können daher am Tage des Fristablaufs bis 24:00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr sowie freitags und vor Feiertagen von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet.

Von Montag bis Freitag stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der allgemeinen Sprechzeiten von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr ohne vorherige Terminvereinbarung zur Verfügung.

Außerhalb der üblichen Dienstzeiten ist das Gericht in dringenden Notfällen über die Leitstelle der Polizeidirektion Lüneburg unter der Rufnummer 04131 83060 zu erreichen.




Telefonliste


Vermittlung

04131 718-0

Geschäftsleitung


- Birte Kullmann

- Stefanie Richter



04131 718-158

04131 718-159

Serviceeinheiten


- Serviceeinheit 1 (1., 9., 10., 12. und 15. Senat sowie Güterichterverfahren)

- Serviceeinheit 2 (2., 3., 5., 6. und 14. Senat)

- Serviceeinheit 3 (4., 7., 11., 13., 16., 17. und 18. Senat)

- Serviceeinheit 4 (8., 19., 70. und 91. Senat)



04131 718-190

04131 718-164

04131 718-207

04131 718-157

Pressestelle


Pressesprecher

-Harald Kramer


Stellvertretender Pressesprecher

- Marcus Hettig




04131 718-127



04131 718-174

Datenschutzbeauftragter


- Dr. Joachim Tepperwien



04131 718-133

Einstellung in den richterlichen Dienst


- Dr. Anna-Miria Fuerst



04131 718-154

Referendarangelegenheiten


- Lucia-Doris Losigkeit



OVGLG-Referendar@justiz.niedersachsen.de

Ansprechpartner für Inklusion


- Heike Glowienka



04131 718-129

Fax

Fax: 05141 5937-32300
Fax: 05141 5937-32301 (Verwaltung)

E-Mail und Elektronischer Rechtsverkehr

E-Mail: ovglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de


Informationen zu aktuellen Störungen finden Sie unter www.egvp.de


Wichtiger Hinweis:

Über diese E-Mail-Adresse können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.

Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unter der Adresse govello-1265297747580-000207007 zu erreichen.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist nur noch bis zum 30. November 2024 über De-Mail erreichbar:

ovg-ni@egvp.de-mail.de


Bitte beachten Sie:

Die rechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation in Rechtssachen können Sie §§ 55a, 55d VwGO, §§ 173, 175 ZPO und der jeweils geltenden Fassung der bundeseinheitlichen Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entnehmen. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Personen und Institutionen verpflichtet sind, dem Gericht elektronische Dokumente zu übermitteln. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und zur Nutzungspflicht finden Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.


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