Artikel-Informationen
erstellt am:
13.03.2015
Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300
Mit Urteilen vom 10. März 2015 in den Sachen 1 KN 42/13 (A. Reederei ./. Stadt Norden) und 1 KN 53/13 (N. GmbH & Co KG ./. Stadt Norden) hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht den im März 2012 beschlossenen Bebauungsplan der Stadt Norden Nr. 92 „Hafen“ für unwirksam erklärt. Mit diesem wollte die Stadt im Westteil des Hafens Norddeich im Wesentlichen eine touristische Nutzung etablieren.
Das Nds. Oberverwaltungsgericht sieht hierin einen Verstoß gegen das Landesraumordnungsziel, diesen Hafen für den Schiffsverkehr zu den Inseln Juist und Norderney (Passagiere und Fracht) bedarfsgerecht zu sichern und zu entwickeln. Denn mit dem Plan werden Flächen, die für den Inselverkehr benötigt werden, anderen Zwecken zugewiesen. Das war zudem abwägungsfehlerhaft. Die Bedürfnisse dieses Verkehrs hatte die Stadt nicht zureichend ermittelt. Auch im Ergebnis hatte sie ihrem Interesse, den Tourismus auf dem Festland zu fördern, im Verhältnis zu den konkurrierenden Interessen der Inselversorgung zu großes Gewicht beigemessen.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.
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13.03.2015
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