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OVG-Präsident erneut zum Vizepräsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs gewählt

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 22. Februar 2012 den Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Dr. Herwig van Nieuwland, erneut zum Mitglied und Vizepräsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs gewählt. Der 59-jährige van Nieuwland stammt aus dem Landkreis Northeim, war viele Jahre Präsident des Verwaltungsgerichts Göttingen und leitet seit nun 12 Jahren das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Auch dem Staatsgerichtshof gehört er bereits seit dem Jahr 2000 an. Zunächst war er stellvertretendes Mitglied, seit 2005 ist er Mitglied und seit 2006 Vizepräsident des Gerichts.

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof mit Sitz in Bückeburg ist das Verfassungsgericht des Landes Niedersachen. Er ist Gericht und Verfassungsorgan zugleich und gegenüber den übrigen Verfassungsorganen (Landtag, Landesregierung) selbständig und unabhängig. Der Staatsgerichtshof besteht aus neun Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin und sieben weiteren Mitgliedern. Derzeit sind sechs Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten, zwei Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie eine Rechtsanwältin Mitglieder des Staatsgerichtshofs.

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof ist das Kontrollorgan für Parlament und Landesregierung. Er entscheidet insbesondere bei Organklagen, in Normenkontrollverfahren, über Streitigkeiten bei Volksbegehren sowie über Verfassungsbeschwerden von Kommunen wegen Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung. Die Anrufung des Staatsgerichtshofs unmittelbar durch den Bürger im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde sieht das Gesetz über den Staatsgerichtshof bislang noch nicht vor.

Dr. van Nieuwland erklärte zu seiner Wiederwahl: "Ich freue mich über meine Wiederwahl, vor allem darüber, dass der Niedersächsische Landtag mir mit überwältigender Mehrheit das Vertrauen ausgesprochen hat. Der demokratische Rechtsstaat braucht dringend eine unabhängige und neu­trale dritte Gewalt. Wenn uns die Vorgänge der vergangenen Wochen eines gelehrt haben: Gerade als Richter tut man gut daran, sich in jeder Situation seine Unvoreingenommenheit, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu bewahren. Dafür werde ich mich auch weiterhin mit aller Kraft und aller Entschiedenheit einsetzen."

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2012

Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208

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