Artikel-Informationen
erstellt am:
30.10.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010
Ansprechpartner/in:
RiOVG Dr. Jürgen Rettberg
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718-187
Fax: 04131 718-208
Die Firma Salinas Salzgut GmbH begehrt vom beklagten Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld die bergrechtliche Genehmigung für ein bestelltes Nießbrauchsrecht an einer Salzabbaugerechtigkeit zum Zwecke der Salzgewinnung. Das Landesbergamt lehnte die Erteilung der Genehmigung mit der Begründung ab, die Ausübung des Nießbrauchsrechts würde die durch Rahmenbetriebsplan zugelassene Erkundung des Salzstocks Gorleben auf seine Eignung als Endlager für radioaktive Stoffe durch das Bundesamt für Strahlenschutz beeinträchtigen.
Das Verwaltungsgericht hat der dagegen gerichteten Klage der GmbH mit der Begründung stattgegeben, derartige Beeinträchtigungen seien nicht zu erwarten und auch sonstige Versagungsgründe lägen nicht vor.
Die gegen das erstinstanzliche Urteil wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten zugelassene Berufung der beigeladenen Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz – hatte keinen Erfolg.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 7. Senat – hat mit Urteil vom heutigen Tage (7 L 3421/00) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Ergebnis bestätigt. Der von der Klägerin beantragten bergrechtlichen Genehmigung für ein ihr eingeräumtes Nießbrauchsrecht an der Salzabbaugerechtigkeit zum Zwecke der Salzgewinnung können Versagungsgründe nach dem Bundesberggesetz in diesem Verfahren nicht entgegengehalten werden. Derzeit ist nicht absehbar, dass das von der Klägerin beabsichtigte Vorhaben mit dem Erkundungsbergwerk Gorleben notwendigerweise unvereinbar ist. Insoweit bestehende Bedenken bedürfen einer Klärung in dem dafür vorgesehenen, gesondert erforderlichen bergrechtlichen Zulassungsverfahren. Erst nach Vorliegen einer solchen Zulassung wäre die Klägerin zur Aufsuchung und Gewinnung von Salz aus dem Salzstock Gorleben befugt.
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30.10.2003
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16.06.2010
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