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OVG-Richter wird Präsident des Verwaltungsgerichts Osnabrück

Der Staatssekretär des Niedersächsischen Justizministeriums Dr. Jürgen Oehlerking und der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Herwig van Nieuwland haben heute den bisherigen Richter am Oberverwaltungsgericht Ulrich Schwenke als Nachfolger von Werner Schlukat in das Amt des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Osnabrück eingeführt.

Ulrich Schwenke ist 46 Jahre alt und stammt aus Hildesheim. Er trat 1989 nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen, Nürnberg und Göttingen sowie einer halbjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt seinen Dienst auf Richter als Probe im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle an. Im Jahre 1991 wechselte er zum Verwaltungsgericht Hannover (Kammern Hildesheim), wo er im Februar 1992 zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt wurde. Im Februar 1999 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht. Anfang August 2000 verließ Ulrich Schwenke das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und wechselte als abgeordneter Richter in die niedersächsische Ministerialverwaltung. Dort war er zunächst als Referent für Kabinetts-, Parlaments- und Bundesratsangelegenheiten im Justizministerium und danach in der Niedersächsischen Staatskanzlei tätig.

In seiner Festrede nahm Staatssekretär Dr. Oehlerking zur Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zu einer neuen Sozialleistung, dem Arbeitslosengeld II, und zu dem Problem Stellung, ob für künftige Streitigkeiten hierüber die Verwaltungsgerichte oder die Sozialgerichte zuständig sein sollten. Diese bislang ungeklärte Frage führe zu der weitergehenden Frage, ob es überhaupt sinnvoll sei, an fünf eigenständigen Gerichtsbarkeiten festzuhalten. "Ausgangspunkt ist die rein sachliche Frage, ob es zur Gewährung von effektivem Rechtsschutz notwendig ist, fünf Gerichtsbarkeiten vorzuhalten. Für mich ist diese Frage zu verneinen. Das zeigen schon die Beispiele unserer europäischen Nachbarn, die ganz überwiegend zwei Gerichtsbarkeiten (z.B. eine zivil- und eine öffentlichrechtliche Gerichtsbarkeit in Frankreich und Österreich) oder sogar nur eine Einheitsgerichtsbarkeit (wie z.B. in Großbritannien oder Tschechien) vorhalten", so der Staatssekretär.

Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Herwig van Nieuwland verband seine Ansprache mit einem Plädoyer gegen die von der Landesregierung beabsichtigte (teilweise) Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Die Qualität verwaltungsbehördlicher Entscheidungen werde in maßgeblicher Weise durch das Vorhandensein einer zweiten Verwaltungsinstanz bestimmt. Ein mediativ gestaltetes Widerspruchsverfahren könnte zu einem verständnisvolleren Umgang mit dem Bürger gleichsam auf Augenhöhe beitragen. "Und – so Dr. van Nieuwland abschließend - die bisherigen Erfahrungen in Bayern und anderen Bundesländern legen den Schluss nahe, dass mit der Abschaffung der behördlichen Kontrollinstanz unweigerlich eine deutliche Mehrbelastung der Verwaltungsgerichte eintreten wird ".

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.10.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Dr. Jürgen Rettberg

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718-187
Fax: 04131 718-208

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