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Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen teilweise nichtig

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 8. Senat - hat gestern in einem Normenkontrollverfahren entschieden, dass § 12 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen in der im Dezember 1999 amtlich bekannt gemachten Fassung nichtig ist (Az.: 8 KN 4142/01).

Diese geänderte Bestimmung geht auf einen Beschluss der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Niedersachsen vom 18. Dezember 1999 zurück und sieht vor, dass das Renteneintrittsalter der Zahnärzte bei den Geburtsjahrgängen 1941 bis 1961 nicht mehr – wie zuvor - 60 Jahre beträgt, sondern sich um 3 bis 33 Monate erhöht; für jüngere Zahnärzte wird das zukünftige Renteneintrittsalter generell auf 63 Jahre heraufgesetzt. Die Zahnärztekammer hat mit dieser Satzungsänderung auf die deutlich gestiegene Lebenserwartung ihrer Mitglieder und die dadurch deutlich steigenden Ausgaben reagiert.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die in den "Zahnärztlichen Nachrichten Niedersachsen" amtlich bekannt gemachte Satzungsänderung aus formellen Gründen für nichtig erklärt. Der amtlich veröffentlichte Text weicht schon inhaltlich von dem Text ab, der zuvor von der Kammerversammlung beschlossen worden war. Außerdem fehlt in der amtlich bekannt gemachten Fassung das – von der Kammerversammlung beschlossene – Datum, ab dem die geänderte Vorschrift in Kraft treten sollte, nämlich zum 1. Januar 2000. Da somit unklar ist, ab wann und mit welchem genauen Inhalt die bekannt gemachte Bestimmung gelten soll, war sie für nichtig zu erklären.

Über die materielle Rechtmäßigkeit der Satzungsänderung und die Frage, ob die Zahnärztekammer bei einem formell ordnungsgemäßen Verfahren die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters in der vorgesehenen Form beschließen kann, brauchte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht nicht mehr zu entscheiden. Die Kammerversammlung wird sich nun erneut mit der Angelegenheit befassen müssen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Jürgen Meyer-Lang

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg

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