Niedersachsen klar Logo

Eilantrag gegen Baugenehmigung für sog. Stadtgalerie in Hameln auch im Beschwerdeverfahren erfolglos

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 1. Senat - hatte über die Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 15. Juli 2005 zu entscheiden, mit dem der Eilantrag eines Anwohners gegen die Errichtung und den Betrieb der sog. Stadtgalerie in Hameln abgelehnt worden war. Die Beschwerde hatte keinen Erfolg (Beschluss v. 14. 11.2005 - 1 ME 153/05 -).

In der Beschwerde war zum einen nur noch über die Frage zu entscheiden, ob eine rund 6 m breite und 4,5 m tiefe Ausbuchtung im Bereich der Parkhausspindel im Grenzabstand zum Gebäude des Antragstellers zugelassen werden durfte. Dies hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit der Begründung bejaht, mit dieser wolle die Stadt Hameln im Interesse ihres Stadtbildes versuchen, die insgesamt rund 350 m lange Fassade der Stadtgalerie aufzulockern. Die Einbußen, die der Antragsteller hierdurch erleidet, seien demgegenüber gering.

Zum anderen war die Frage aufgeworfen worden, ob die Stadtgalerie durch das Parkhaus und die Anlieferungszone sowie den Verkehr, den das Vorhaben mit seinen rund 90 Läden und gut 500 Einstellplätzen anzieht, zu Lasten des Antragstellers unzumutbaren Lärm verursache. Dieser Angriff hatte im Wesentlichen aus formellrechtlichen Gründen und außerdem deshalb keinen Erfolg, weil die vorliegenden Gutachten die Annahme des Gegenteils nahe legen.

Ein Rechtsmittel gegen diesen Beschluss ist nicht gegeben. Der Antragsteller verfolgt sein Begehren vor dem Verwaltungsgericht Hannover mit der Klage gegen die Baugenehmigung vom 14. Dezember 2004 und vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit einem Normenkontrollantrag gegen den einschlägigen Bebauungsplan Nr. 727 der Stadt Hameln weiter.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOVG Dr. Jürgen Rettberg

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718-187
Fax: 04131 718-208

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln