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Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan für Gewerbegebiet Mienenbüttel erfolglos

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 25. Oktober 2010 - 1 KN 266/08 - den Normenkontrollantrag des Antragstellers gegen den Bebauungsplan Nr. 66 der Gemeinde Neu Wulmstorf "Gewerbegebiet Mienenbüttel" abgelehnt. Der Antragsteller hatte insbesondere geltend gemacht, sein Obsthof werde durch die Arbeiten zur Herstellung des Logistikzentrums so starke wirtschaftliche Einbußen erleiden, dass dessen Existenz ernstlich gefährdet sei; Kunden könnten ihn nicht erreichen, Erntefahrzeuge nicht zeitgerecht eingesetzt werden. Das Oberverwaltungsgericht ist demgegenüber zu dem Ergebnis gekommen, dass die Prognoseentscheidung, diese Einbußen seien nur vorübergehender Art und würden nicht so intensiv wie befürchtet ausfallen, nicht zu beanstanden ist. Unzumutbarer Lärm geht von dem 80 ha großen Logistikzentrum nicht aus. Es bestehen auch keine ausreichenden Anhaltspunkte, dieses könne wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Investors auf absehbare Zeit gar nicht verwirklicht werden.
Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow

Nds. Oberverwaltungsgericht
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