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Ortsumgehung Badbergen kann gebaut werden

Der 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 19. Januar 2011 - 7 KS 1/10 - die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Planfeststellung der Ortsumgehung Badbergen im Zuge der Bundesstraße B 68 abgewiesen.
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geplante Gestaltung des südlichen Anschlusses der Ortsumgehung an die vorhandene B 68 insgesamt nicht zu beanstanden ist. Der gewählte Abzweigungspunkt berücksichtigt das parallel geplante Vorhaben der Samtgemeinde Artland, eine bisher wenig genutzte Straße zur besseren Erschließung des Agrarzentrums in Badbergen auszubauen, und schließt diese Straße in Höhe des Grundstücks des Klägers an. Ohne Erfolg bleiben die Einwendungen gegen die Gestaltung der umzubauenden Kreuzung, bei der die planende Behörde den Gesichtspunkten der Verkehrssicherheit den Vorzug vor dem Anliegen des Klägers gegeben hat, sein Grundstück unverändert zu erhalten. Eine Verschiebung der Kreuzung insgesamt hätte eine Inanspruchnahme anderer Grundstücke zur Folge gehabt, ohne dass Vorzüge einer solchen Alternative erkennbar geworden sind. Die planende Straßenbauverwaltung durfte solche Alternativen auch schon zu einem frühen Zeitpunkt des Verfahrens ausschließen.
Der Kläger ist Eigentümer eines Wohngrundstücks an der derzeitigen B 68, das teilweise für den rechtwinkligen Anschluss der alten an die neue B 68 am südlichen Ende der Ausbaustrecke in Anspruch genommen werden soll. Das etwa 6.700 m² große Flurstück wird derzeit auf etwa 1.400 m² als Wohngrundstück und auf etwa 5.300 m² als Wiese genutzt. Von dem als Wiese genutzten Teil werden für das Straßenbauvorhaben etwa 1.100 m² dauerhaft und etwa 800 m² vorübergehend benötigt.
Eine Revision gegen seine Entscheidung hat der Senat nicht zugelassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.01.2011

Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
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Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208

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