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Beschwerde der Gemeinde Bispingen gegen FOC Soltau im Eilverfahren erfolglos

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 ME 252/10 - eine Beschwerde der Gemeinde Bispingen in einem wegen eines Hersteller-Direktverkaufs-zentrum ("Factory Outlet Center" - FOC) bei Soltau geführten Gemeindenachbarstreitverfahren zurückgewiesen.
Die Gemeinde Bispingen hatte sich ohne Erfolg um eine landesplanerische Feststellung bemüht, als geeigneter Standort für ein Hersteller-Direktver-kaufszentrum in der Tourismusregion Lüneburger Heide bestimmt zu werden. Stattdessen wurde die Stadt Soltau ausgewählt. Deren für ein solches Vorhaben erlassenen Bebauungsplan greift die Gemeinde Bispingen mit einem Normenkontrollantrag an, über den noch nicht entschieden ist (1 KN 215/10). Im vorliegenden Verfahren begehrte sie vorläufigen Rechtsschutz gegen die Baugenehmigung, die der Landkreis Soltau-Fallingbostel für das in Soltau geplante Vorhaben erteilt hat.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte mit Beschluss vom 9. November 2010 - 2 B 54/10 - die Gewährung vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Das Beschwerdevorbringen der Gemeinde Bispingen gab dem Senat keinen Anlass, hiervon abzuweichen. Bei summarischer Prüfung lässt der Bebauungsplan, auf den sich die Baugenehmigung stützt, keine durchgreifenden Mängel erkennen. Auch aus raumordnungsrechtlichen Vorgaben lässt sich kein Anspruch der Gemeinde Bispingen darauf herleiten, dass das Soltauer Vorhaben zugunsten ihrer eigenen Planungen für ein Hersteller-Direktverkaufs-zentrum in Bispingen zurückzutreten hat.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.02.2011

Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208

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