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Zahlreiche Verfahren zur "Norddeutschen Erdgasleitung" eingegangen

Unter dem 11. und 18. Februar 2011 hat das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zwei Planfeststellungsbeschlüsse erlassen, die das geplante niedersächsischen Teilstück der "Norddeutschen Erdgasleitung" - NEL - betreffen. Die NEL soll an die im Bau befindliche Nord-Stream-Pipeline, eine Gasleitung von Russland durch die Ostsee nach Lubmin, anknüpfen und einen Teil des Gases durch Mecklenburg-Vorpommern und in Niedersachsen bis nach Rehden im Landkreis Diepholz transportieren, wo sich u. a. ein großer Erdgasspeicher befindet.
Der Planfeststellungsbeschluss vom 18. Februar 2011, der den 193,5 km langen Teilabschnitt Hittbergen-Achim-Rehden betrifft, ist nunmehr mit zahlreichen Klagen und Eilverfahren vor dem erstinstanzlich zuständigen Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht angegriffen worden. Bei den Klägern/Antragstellern handelt es sich zum einen um Anwohner, zum anderen um die Stadt Winsen und die Gemeinde Stelle. Es werden verschiedene Sicherheitsbedenken - etwa zu gering gehaltene Abstände - geltend gemacht. Die Leitung soll mit einem Druck von bis zu 100 bar betrieben werden und bei einem Rohrdurchmesser von 1,40 m mindestens 1,00 m unter der Geländeoberkante verlegt werden.
Die Verfahren sind beim 7. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts anhängig (7 KS 55/11 u. a. sowie 7 MS 69/11 u. a.).

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2011

Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208

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