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Erweiterung des Containerterminals in Bremerhaven

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 7. Senat - hat die Klagen mehrerer Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest vom 29. Juni 2001, der die nördliche Ergänzung des Containerterminals in Bremerhaven um einen weiteren Großschiffsliegeplatz zum Gegenstand hat, abgewiesen ( 7 KS 2646/01 und 7 KS 2667/01). Der Plan sieht u.a. vor, dass bei den Baumaßnahmen anfallendes Bodenmaterial zu verschiedenen Klappstellen in der Außenweser verbracht wird.

Die Kläger, die Gemeinde Butjadingen, deren Kur- und Touristik GmbH und der Inhaber eines Betriebes der Fahrgastschifffahrt, der von Fedderwardersiel aus Ausflugsfahrten unternimmt, befürchten infolge dieser Maßnahmen eine weiter zunehmende Versandung und Verschlickung des Fedderwarder Priels, der Hafenanlagen in Fedderwardersiel und der Badestrände an der Butjadinger Küste. Sie sehen deshalb die Schiffbarkeit des Fahrwassers und die Existenzfähigkeit des Betriebes sowie die Nutzbarkeit verschiedener Einrichtungen des Fremdenverkehrs gefährdet.

Das Oberverwaltungsgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht unter den von den Klägern behaupteten Mängeln leidet. Insbesondere kann ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Vorhaben und den geltend gemachten nachteiligen Wirkungen nach den Feststellungen in dem vorliegenden Sachverständigengutachten nicht angenommen werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.03.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.06.2010

Ansprechpartner/in:
RiOVG Dr. Jürgen Rettberg

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718-187
Fax: 04131 718-208

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