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Abschied von Dr. van Nieuwland als Präsident des Oberverwaltungsgerichts

Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Dr. Herwig van Nieuwland, tritt mit Ablauf des Monats März 2017 in den Ruhestand. Dr. van Nieuwland hat das Oberverwaltungsgericht mehr als 17 Jahre geleitet und damit länger als alle seine Amtsvorgänger. Er übergibt die Leitung des Gerichts seinem Nachfolger, dem bisherigen Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts, Dr. Thomas Smollich. Der feierliche Amtswechsel findet am 16. Mai 2017 im Theater Lüneburg statt.

Dr. Herwig van Nieuwland wurde im März 1952 in Hardegsen im Landkreis Northeim geboren. Nach der Schulzeit studierte er an der Georg-August-Universität Göttingen Rechtswissenschaften, Volkswirtschaftslehre und Politik. Im November 1975 legte er die Erste juristische Staatsprüfung ab. Im Rahmen seiner anschließenden Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Allgemeine Rechtstheorie und Öffentliches Recht der Universität Göttingen widmete er sich seiner Dissertation mit dem Thema „Darstellung und Kritik der Theorien der immanenten Grundrechtsschranken“. Im August 1981 wurde er von der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen zum „Dr. jur.“ promoviert. Zuvor absolvierte Dr. van Nieuwland sein Referendariat von 1977 bis 1979 im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, das er mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung abschloss.

Im Mai 1981 trat Herr Dr. van Nieuwland als Richter auf Probe beim Verwaltungsgericht Braunschweig in die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit ein und wurde im Mai 1984 unter Berufung in das Richterverhältnis auf Lebenszeit zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Nach einer Abordnung an das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wurde er im Januar 1991 zum Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht ernannt.

Im August 1993 wurde Dr. van Nieuwland erster Präsident des neu errichteten Verwaltungsgerichts Göttingen, das er bis zu seiner Ernennung zum Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts im März 2000 leitete. Beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat er den Vorsitz des 8. Senats mit den Schwerpunkten Wirtschaftsverwaltungsrecht, Recht der freien Berufe, Kammerrecht sowie das Ausländer- und Asylrecht inne sowie den des 14. Senats (Fachsenat für „in-camera-Verfahren“), in dem es um die Geheimhaltungsbedürftigkeit vertraulicher Vorgänge und Akten geht.

Seit Februar 2005 gehört Dr. van Nieuwland außerdem dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg an, dessen Präsident er seit Mai 2013 ist. In diesem Amt ist Dr. van Nieuwland weiterhin tätig. Der Niedersächsische Landtag hat ihn gewählt bis Februar 2019.

 
der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Dr. Herwig van Nieuwland, und sein Nachfolger, Dr. Thomas Smollich

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2017

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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