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Antrag gegen Geflügelgroßschlachterei in Wietzen erfolglos

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 9. Dezember 2013 - 1 KN 215/11 - den Antrag der Eigentümerin eines benachbarten Wohngrundstücks gegen die Erweiterung einer Geflügelschlachterei in Wietzen/Landkreis Nienburg abgelehnt. Dort soll im Anschluss an den bestehenden Betrieb die Schlacht-Kapazität von bislang 140.000 Tieren pro Tag auf 250.000 Stück Geflügel täglich gesteigert werden. Die Antragstellerin hatte für das vermietete, im Außenbereich gelegene Wohngrundstück unzumutbare Lärm- und Geruchsbelästigungen geltend gemacht. Der sog. vorhabenbezogene Bebauungsplan verletzt nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bauplanungsrecht nicht. Die eingeholten Gutachten zu Lärm (insbesondere An- und Ablieferungsverkehr) sowie Geruchseinwirkungen kommen zu dem Ergebnis, unzumutbare Belästigungen seien für die benachbarten Nutzungen nicht zu erwarten. Diese Gutachten sind nicht zu beanstanden.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.12.2013

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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