Niedersachsen klar Logo

Antrittsbesuch der Niedersächsischen Justizministerin beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg

Antrittsbesuch der Niedersächsischen Justizministerin  

Die Niedersächsische Justizministerin, Frau Antje Niewisch-Lennartz, hat heute dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht ihren Antrittsbesuch abgestattet.

Das Treffen bot die Gelegenheit zu einem Gedankenaustausch mit den Gerichtsangehörigen über allgemeine und aktuelle justizpolitische Themen. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts, Herrn Dr. Herwig van Nieuwland, galt der Schwerpunkt der angeregten Diskussion den Themen Einführung eines Richterwahlausschusses, Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens in bestimmten Rechtsbereichen und dem Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit. Ziel der vorgesehenen Einführung eines Richterwahlausschusses ist nach den Ausführungen der Ministerin eine erhöhte demokratische Legitimation für die Richterinnen und Richter sowie eine transparentere Gestaltung von Personalentscheidungen, bei der die Wahl der besten Richterpersönlichkeiten im Mittelpunkt stehen soll. Präsident Dr. van Nieuwland ergänzte, dass dieses Projekt von den Präsidenten der oberen Landesgerichte in Niedersachsen befürwortet werde, die hierzu aktuell ein Eckpunktepapier ausgearbeitet haben, das bereits Vorschläge zur Zusammensetzung dieses Gremiums enthält. Der Präsident betonte gegenüber der Ministerin mit Blick auf die Klagewellen bei den Niedersächsischen Verwaltungsgerichten in Verfahren über Subventionen in der Landwirtschaft und in abgabenrechtlichen Verfahren die Dringlichkeit, das bürgerfreundliche Widerspruchsverfahren zumindest in bestimmten Bereichen wieder einzuführen. Die Ministerin verwies auf die hierzu bereits laufenden Abstimmungen mit anderen Ministerien. Danach ist eine Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens für landwirtschaftliche Verfahren bereits im Gespräch. Soweit es jedoch andere Bereiche, insbesondere Widersprüche gegen Entscheidungen von Kommunen betrifft, wird vor einer Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens zu klären sein, welche Behörden für die anstehenden Widerspruchsentscheidungen zuständig sein sollen, nachdem die früher hierfür zuständigen Bezirksregierungen in Niedersachsen aufgelöst worden waren. Die Diskussionsteilnehmer waren sich abschließend mit der Ministerin darin einig, dass die Justiz sich auf veränderte Rahmenbedingungen bei der Öffentlichkeitsarbeit einstellen muss.

In dem anschließenden Pressegespräch mit der Ministerin und dem Präsidenten Dr. van Nieuwland ging die Ministerin noch ergänzend auf Fragen zum aktuellen Konzept zur Sicherheit in den Gebäuden der niedersächsischen Gerichte ein.

Zum Abschluss des Besuchs fand eine Gesprächsrunde mit den Vertreterinnen und Vertretern der Personal- und Richtervertretungen, des Verbands der niedersächsischen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter und der Gerichtsleitung statt, bei der auch die Personalausstattung in den Wachtmeistereien und in den Geschäftsstellen der Gerichte thematisiert wurde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.03.2014

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln