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Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländers wegen erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte rechtmäßig

Der 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2013 ‑ 8 ME 162/13 ‑ die Rechtmäßigkeit einer sofort vollziehbaren Ausweisungsverfügung des Landkreises Uelzen gegen einen im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländer wegen erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte bestätigt. Der von der Ausweisung betroffene Ausländer, der in Uelzen als ein Mitglied der so genannten "Douglas-Bande" bekannt geworden ist, war wiederholt wegen erheblicher Gewaltdelikte strafrechtlich verurteilt worden. Zuletzt wurde gegen ihn eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren verhängt, die er derzeit in Haft verbüßt. Die zugrunde liegenden Straftaten hat der Landkreis Uelzen zum Anlass genommen, den Ausländer unter Anordnung der sofortigen Vollziehung aus dem Bundesgebiet auszuweisen.

Der 8. Senat hat dieses Vorgehen im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes für rechtmäßig erachtet. Die Art und Schwere der vom Antragsteller begangenen Straftaten, das jeweilige Verhalten nach der Tatbegehung und die Gefahr der Begehung erneuter, insbesondere gegen Leib und Leben gerichteter Straftaten rechtfertigen es, die vorhandenen privaten Bindungen des Ausländers an das Bundesgebiet und seinen Aufenthalt hier durch die Ausweisung zu beenden. Als Präventivmaßnahme zur Abwehr der mit der Ausweisungsverfügung zu bekämpfenden Gefahren ist die Anordnung des Sofortvollzugs erforderlich. Die bei einem Aufschub des Vollzugs bestehende Gefahr erneuter Begehung schwerer Gewaltdelikte überwiegt die den Ausländer treffenden Folgen der sofortigen Vollziehung.

Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.12.2013

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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