Niedersachsen klar Logo

Bebauungsplan Nr. N-777 G der Stadt Oldenburg unwirksam

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 15. Mai 2024 den Bebauungsplan Nr. N-777 G (Fliegerhorst / Hallensichel-Ost / Entlastungsstraße) der Stadt Oldenburg für unwirksam erklärt (Az.: 1 KN 53/21).

Der Bebauungsplan setzt auf einer Teilfläche des ehemaligen Fliegerhorsts ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest. Außerdem bildet er die planerische Grundlage zur Schaffung einer Entlastungsstraße, die die Alexanderstraße (L 824) im Norden mit der Ammerländer Heerstraße (K 348) im Westen des Stadtgebiets verbinden soll.

Die Antragsteller sind Grundeigentümer bzw. Betriebsinhaber in einem Gewerbegebiet nahe der geplanten Einmündung der Entlastungsstraße in die Ammerländer Heerstraße. Sie fürchten insbesondere, dass der planbedingte Abbiegeverkehr ihre eigene Zufahrtsmöglichkeit auf diese Straße behindern werde, wendeten sich aber gegen den Bebauungsplan insgesamt.

Der 1. Senat hat den Plan aus formellen Gründen für unwirksam erklärt. Die Stadt habe einige auf das Gewerbegebiet bezogene Festsetzungen im Planaufstellungsverfahren geändert, ohne hierzu die im Baugesetzbuch vorgeschriebene erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Da dieser Mangel zur Unwirksamkeit des gesamten Bebauungsplans führt, hat der Senat nicht entschieden, ob die Grundsatzentscheidung für die Entlastungsstraße und die Trassenauswahl rechtmäßig waren. In der mündlichen Urteilsbegründung hat er allerdings darauf hingewiesen, dass die meisten hierauf bezogenen Einwände der Antragsteller unbegründet sein dürften.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Die Stadt Oldenburg kann die vom Gericht festgestellten Mängel in einem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 des Baugesetzbuchs beheben.

Die Entscheidung wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz (https://voris.wolterskluwer-online.de, dort unter Inhaltsverzeichnis und Rechtsprechung) veröffentlicht werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2024

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln