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Beschwerden gegen die gerichtliche Untersagung des Vollzugs der Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten letalen Entnahme eines Wolfes erfolglos

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit drei Beschlüssen vom 12. April 2024 (Az.: 4 ME 73/24, 4 ME 74/24 und 4 ME 75/24) die Beschwerden des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 5. April 2024 (Az.: 5 B 969/24) und 8. April 2024 (Az.: 5 B 975/24 und 5 B 976/24) zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte vorläufigen Rechtsschutzanträgen verschiedener Vereine gegen die Ausnahmegenehmigung vom 26. März 2024 für die zielgerichtete letale Entnahme eines Wolfes aus der Natur in der Region Hannover (sog. „Schnellabschussverfahren“) stattgegeben und damit den Vollzug der Abschussgenehmigung gestoppt (vgl. Pressemitteilung des VG Oldenburg vom 5. April 2024: https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/vg-oldenburg-gibt-eilantrag-gegen-ausnahmegenehmigung-fur-die-zielgerichtete-letale-entnahme-eines-individuums-der-streng-geschutzten-tierart-wolf-canis-lupus-statt-231062.html).

Die hiergegen erhobenen Beschwerden hat der 4. Senat heute aufgrund der durch die Befristung der Ausnahmegenehmigung bis zum 12. April 2024 bedingten Eilbedürftigkeit der Entscheidungen mit sogenannten „Tenorbeschlüssen“ zurückgewiesen. Den Beschlüssen ist damit zunächst nur das Ergebnis der Entscheidung des Senats zu entnehmen, die schriftlichen Begründungen, die gegebenenfalls auch Ausführungen zur Rechtmäßigkeit des Schnellabschussverfahrens enthalten werden, werden erst im Nachgang erfolgen. Die Abschussgenehmigung bleibt daher weiter nicht vollziehbar.

Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar.

Sobald die Begründungen der Entscheidungen vorliegen, wird hierüber über eine weitere Pressemitteilung informiert werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.04.2024

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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