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Geschäftsbericht der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit für das Jahr 2023: Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren an den Verwaltungsgerichten trotz weiterem Anstieg der Asyleingänge und gelungene Reduzierung der Bestände


Am heutigen Tag wurde der Geschäftsbericht des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Frank-Thomas Hett über die Geschäftslage der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2023 veröffentlicht.

Trotz der weiteren Zunahme von asylrechtlichen Verfahren bei den niedersächsischen Verwaltungsgerichten, die 2023 über 47 % der Eingänge ausmachten, ist im vergangenen Jahr ein Abbau der vorhandenen Gesamtbestände um mehr als 11 % und eine Verringerung der Verfahrensdauer von Asylklageverfahren um ca. sechseinhalb Monate gelungen. Angesichts der fortbestehenden erheblichen Belastungssituation konnte dies nur durch den fortwährenden überobligatorischen Einsatz der bei den Verwaltungsgerichten Beschäftigten erreicht werden. Nicht verhindert werden konnte bei der seit nunmehr einem Jahrzehnt bestehenden Überbelastung allerdings eine weitere Zunahme der Laufzeiten allgemeiner Klageverfahren auf 17 Monate. Der zu erwartende weitere Anstieg der Zahl gerichtlicher Asylverfahren dürfte zudem eine weitere Reduzierung der Verfahrenslaufzeiten zusätzlich erschweren. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, dass die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit ab dem Jahr 2024 mit 15 zusätzlichen Richterstellen ausgestattet wird. Diese sind jedoch, wie bereits 42 bestehende Stellen, teils auf wenige Jahre befristet. „Dieser drohende erhebliche Stellenabbau von insgesamt 57 R1-Stellen für Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht sorgt nach wie vor für große Verunsicherung“, so der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Frank-Thomas Hett. „Ohne eine weitere Unterstützung müssen wir bereits ab dem nächsten Jahr damit beginnen, Stellen einzusparen, die zum Beispiel durch den Ruhestand von Richterinnen und Richtern frei geworden sind. Längere Verfahrenslaufzeiten und ein Anstieg der Bestände wären die nicht zu vermeidende Folge.“ Hett appelliert daher an den Haushaltsgesetzgeber, eine Nachbesetzung der in den nächsten Jahren freiwerdenden Stellen zu ermöglichen. „Derzeit werden verschiedene Änderungen des Prozessrechts zwischen dem Bund und den Ländern diskutiert, um Gerichtsverfahren effizienter zu machen. Schnellere Gerichtsverfahren wird es aber in Niedersachsen bei dem nach dem Haushaltsplan vorgesehenen Stellenabbau nicht geben.“

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hatten die in erster Instanz angestiegenen asylrechtlichen Verfahren im Jahr 2023 noch nicht erreicht. So konnte zwar der Gesamtbestand der Verfahren weiter reduziert werden. Angesichts der noch immer hohen, auch aus der Überbelastung in den vergangenen Jahren resultierenden Anzahl an Altbeständen ging damit jedoch keine signifikante Verringerung der Dauer zweitinstanzlicher Verfahren einher. Im Bereich der umfangreichen und komplexen Verfahren, für die das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig ist, hat der Abbau der Altbestände vielmehr zu einem weiteren Anstieg der Verfahrensdauer auf 21,7 Monate geführt.

Erfreulich ist hingegen die gelungene Einführung der elektronischen Gerichtsakte e²A am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im Herbst 2023. Ende diesen Jahres werden alle niedersächsischen Verwaltungsgerichte mit der elektronischen Gerichtsakte arbeiten.

Einzelheiten zur Geschäftslage im Jahr 2023 können dem beigefügten Geschäftsbericht entnommen werden, der auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts abgerufen werden kann. Dieser bietet zudem einen Überblick über die Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, die im vergangenen Jahr eine besondere öffentliche Resonanz erfahren hatten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2024
zuletzt aktualisiert am:
01.08.2024

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