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Drei neue Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat Verstärkung durch drei neue Richter erhalten. Die Richterin am Verwaltungsgericht Sibylla Hoch, der Richter am Verwaltungsgericht Heiko Leitsch und die Richterin am Verwaltungsgericht Dr. Bettina Thorn-Christoph erhielten am heutigen 29. Mai 2019 aus den Händen des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Thomas Smollich ihre Ernennungsurkunden zur Richterin bzw. zum Richter am Oberverwaltungsgericht.

 
von links nach rechts: Dr. Bettina Thorn-Christoph, Heiko Leitsch, Präsident Dr. Thomas Smollich, Sibylla Hoch
Die 1961 im bayerischen Oberstdorf geborene Sibylla Hoch studierte nach dem Abitur im Jahr 1981 Rechtswissenschaften an den Universitäten Regensburg und Marburg. Die erste juristische Staatsprüfung bestand sie im November 1987. Das im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle absolvierte Referendariat schloss Frau Hoch im Dezember 1990 mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ab. Im Mai 1991 wurde sie als Richterin auf Probe in die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit eingestellt und dem Verwaltungsgericht Hannover zugewiesen. Im Mai 1994 erfolgte die Übernahme in das Richterverhältnis auf Lebenszeit. Im Oktober 1998 wurde Frau Hoch für zwei Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverwaltungsgericht abgeordnet. Danach war sie wieder bei dem Verwaltungsgericht Hannover tätig. Von April 2014 bis März 2017 war Frau Hoch an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz abgeordnet und in dem Referat „Internationale richterliche Zusammenarbeit; Protokoll" tätig. Im Anschluss daran war sie wieder am Verwaltungsgericht Hannover eingesetzt. Dort hat sie als ausgebildete Mediatorin und Supervisorin die Aufgaben der Mediatorin bzw. der Güterichterin wahrgenommen. Seit dem Mai 2018 ist Frau Hoch an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht abgeordnet, wo sie dem 2. Senat zugewiesen wurde, dem sie auch nach ihrer Ernennung zur Richterin am Oberverwaltungsgericht weiter angehören wird. Der 2. Senat ist vor allem für das Schul- und Hochschulrecht sowie Numerus-clausus-Verfahren und für asylrechtliche Verfahren von Staatsangehörigen aus Syrien zuständig.
 
Urkundenübergabe an Sibylla Hoch
Der 1980 in Fulda geborene Heiko Leitsch studierte nach seinem Abitur im Jahr 1999 Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und an der Universität Bergen (Norwegen). Im April 2006 legte er vor dem Justizprüfungsamt bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht die erste juristische Staatsprüfung ab. Anschließend war Herr Leitsch in der Zeit von Mai 2006 bis Januar 2009 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel tätig und absolvierte anschließend bis Juli 2011 seinen juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes. Im Juli 2011 bestand er die zweite juristische Staatsprüfung. Im November 2011 wurde Herr Leitsch zum Richter auf Probe ernannt und in den richterlichen Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen eingestellt. Er ist seitdem, unterbrochen durch eine Abordnung an das Sozialgericht Hildesheim von August 2012 bis August 2013, durch die Kommunalabordnung an die Stadt Langenhagen von November 2014 bis April 2015 sowie durch seine Erprobung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht von August 2017 bis Januar 2018, bei dem Verwaltungsgericht Hannover eingesetzt. Mit seiner Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht ist Herr Leitsch dem 9. Senat zugewiesen worden. Der 9. Senat ist als sog. Abgabensenat insbesondere für das Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht, das Benutzungsgebührenrecht sowie das kommunale Steuerrecht zuständig, aber auch für Asylverfahren betreffend die Herkunftsländer Afghanistan, Irak und Iran.
 
Urkundenübergabe an Heiko Leitsch
Die 1977 in Marburg/Lahn geborene Dr. Bettina Thorn-Christoph studierte nach ihrem Abitur im Jahr 1997 Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Madrid. Die erste juristische Staatsprüfung legte sie im September 2002 ab. Im Anschluss daran promovierte Frau Dr. Thorn-Christoph an der Universität in Göttingen mit dem Thema „Internationaler Kulturgüterschutz nach der UNIDROIT-Konvention". In der Zeit von August 2004 bis September 2006 absolvierte sie den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts und bestand im September 2006 die zweite juristische Staatsprüfung. Im November 2006 wurde Frau Dr. Thorn-Christoph zur Richterin auf Probe ernannt und dem Verwaltungsgericht Braunschweig zugewiesen. Es folgte im Jahr 2008 eine einjährige Abordnung an das Sozialgericht Braunschweig sowie von Juli bis Dezember 2009 eine Abordnung an den Landkreis Helmstedt. Nach ihrer Ernennung zur Richterin am Verwaltungsgericht im November 2009 wurde Frau Dr. Thorn-Christoph im Januar 2010 auf ihren Wunsch an das Verwaltungsgericht Lüneburg versetzt, bei dem sie seitdem tätig ist. Dort wurde sie im August 2014 zur Koordinationsrichterin ernannt. In der Zeit von August 2015 bis Januar 2016 wurde sie zur Erprobung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht abgeordnet. Mit ihrer Ernennung zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ist Frau Dr. Thorn-Christoph dem 10. Senat zugewiesen worden, der insbesondere für das Kommunalrecht, das Landwirtschaftsrecht, das Jagdrecht, das Presse- und Rundfunkrecht, das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Asylrecht (Dublinverfahren) zuständig ist.
 
Urkundenübergabe an Dr. Bettina Thorn-Christoph

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.05.2019
zuletzt aktualisiert am:
31.05.2019

Ansprechpartner/in:
Ri'in OVG Michaela Obelode

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-201
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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