Artikel-Informationen
erstellt am:
25.04.2012
Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht - 1. Senat - hat mit Urteil vom heutigen Tage (- 1 KN 215/10 -) einen Normenkontrollantrag der Gemeinde Bispingen gegen einen Bebauungsplan der Stadt Soltau abgelehnt, der ein Hersteller-Direktverkaufszentrum (Factory Outlet Center - FOC) ermöglichen sollte. Dieses ist bereits weitgehend errichtet, nachdem die Gemeinde Bispingen früher schon mit einem gerichtlichen Eilverfahren gegen die Baugenehmigung erfolglos geblieben war.
Der Senat hat - bei Zurückstellung von Zweifeln an der Antragsbefugnis - weder förmliche Mängel im Planaufstellungsverfahren noch Abwägungsmängel feststellen können. Insbesondere eine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche der Gemeinde Bispingen ist nicht zu befürchten. Größeren Raum nahmen Fragen des Raumordnungsrechts und dessen Übereinstimmung mit dem europäischen Recht ein. Für eine - beantragte - Vorlage der Rechtssache an den Europäischen Gerichtshof sieht der Senat keinen Anlass. Die Niederlassungsfreiheit wird nicht dadurch verletzt, dass Gemeinden bestimmte Funktionen zugewiesen werden und dadurch zum Teil die Etablierung großflächiger Einzelhandelsbetriebe ausgeschlossen wird. Damit sollen unter anderem Verkehrswege, die Innenstädte und die Natur geschont werden. Die Ausnahmeregelung, welche erst das FOC ermöglicht, ist ebenfalls nicht zu beanstanden.Artikel-Informationen
erstellt am:
25.04.2012
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RiOVG Sven-Marcus Süllow
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