Artikel-Informationen
erstellt am:
02.07.2025
Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300
Nachdem sich die Zahl der Eingänge asylrechtlicher Verfahren an den Niedersächsischen Verwaltungsgerichten in 2024 gegenüber dem Vorjahr bereits massiv um 34,37 % erhöht hatte, beträgt die Steigerung in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 im Vergleich zu den entsprechenden Monaten des Geschäftsberichtszeitraums nicht mehr zu bewältigende 147,40 % bei den Asylstreitigkeiten und 110,15 % bei den allgemeinen Verfahren.
Dem heute veröffentlichten Geschäftsbericht des Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Frank-Thomas Hett über die Geschäftslage der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2024 lässt sich eine erhebliche Zunahme der Eingänge asylrechtlicher Klage- und Eilverfahren von 9.573 in 2023 auf 12.863 im Berichtsjahr entnehmen. Ihr Anteil an den Gesamteingängen hat sich damit weiter von bereits mehr als 40 % auf über 50 % erhöht und entspricht damit wieder in etwa dem Jahr 2016, und dies, obwohl die allgemeinen Verfahren 2024 mit mehr als 10 % ebenfalls deutlich zugenommen haben. Dementsprechend wurde auch der bereits gelungene Abbau der Bestände an asylrechtlichen Verfahren über die vergangenen Jahre in 2024 nicht nur gestoppt, sondern ihre Zahl hat sich wieder von 9.874 auf 11.992 erhöht; auch die Bestände allgemeiner Verfahren haben wieder zugenommen. Dass dies eine zwangsläufige Folge des Verhältnisses der neu eingehenden Verfahren zu den vorhandenen personellen Ressourcen ist, liegt auf der Hand. Dennoch ist es den Kolleginnen und Kollegen unter diesen Umständen mit ihrem erheblichen Engagement gelungen, die Verfahrenslaufzeiten asylrechtlicher Klageverfahren von 21,8 auf 16,5 Monate zu verringern.
Bei der gegebenen Steigerung der Eingänge an den Verwaltungsgerichten in den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 um bislang insgesamt 127,07 %, d. h. bei den allgemeinen Verfahren von 4.522 auf 9.503 und bei den asylrechtlichen Verfahren von 3.764 auf 9.312 wird eine Bewältigung allein der neu eingehenden Streitigkeiten mit dem vorhandenen, bereits seit mehr als einem Jahrzehnt dauerüberbelasteten Personalbestand bei Weitem nicht zu schaffen sein. Daraus wird sich dann zwangsläufig auch ein weiteres deutliches Anwachsen der Bestände ergeben, die sich seit Ende Dezember 2024 bis Mai 2025 um mehr als 7.000 Verfahren auf 32.131 erhöht haben. Der Gesamtbestand entspricht daher bereits jetzt wieder dem Höchststand der vergangenen Jahre in 2018. Eine weitere Verringerung der Laufzeiten erstinstanzlicher asylrechtlicher Klageverfahren in Niedersachsen, insbesondere auf die politisch gewünschten sechs Monate, erscheint angesichts dieser heftigen Zunahme der Eingänge bei den Verwaltungsgerichten utopisch.
Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Frank-Thomas Hett zeigt sich insoweit besorgt: „Die dramatische Entwicklung in diesem Jahr bei den Eingangszahlen stellt eine außerordentliche Belastung für alle Kolleginnen und Kollegen dar. Die anhaltend hohe Belastungssituation hat leider auch Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Beschäftigten. Ich bin sehr dankbar, dass wir uns in Abstimmung mit dem Justizministerium personell weiter verstärken können. Allerdings reicht dies noch nicht aus. Wir brauchen noch weiteres Personal, damit unsere großen Bestände zeitnah abgebaut werden können.“ Sehr kritisch verfolgt Dr. Hett die aktuelle politische Diskussion um die Beamtenbesoldung der Jahre 2023 und 2024. „Wenn tatsächlich 62.000 Widersprüche vom Finanzministerium in Hannover entschieden würden, müssten wir mit einer weiteren Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten rechnen. Ich appelliere daher an alle Verantwortlichen, einen Weg zu finden, der eine zusätzliche Klagewelle vor den Gerichten vermeidet.“
Am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat sich im Geschäftsberichtsjahr 2024 die Zahl der sehr umfangreichen und komplexen Verfahren, in denen eine erstinstanzliche Zuständigkeit besteht, gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich erhöht. Die bei den Verwaltungsgerichten erheblich gestiegenen Eingänge neuer Verfahren haben das Oberverwaltungsgericht als Berufungs- und Beschwerdegericht hingegen erwartungsgemäß noch nicht erreicht. So konnte der dortige Gesamtbestand der anhängigen Verfahren weiter spürbar um 15,1 % reduziert werden.
Einzelheiten zur Geschäftslage im Jahr 2024 können dem beigefügten Geschäftsbericht entnommen werden, der auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts abgerufen werden kann. Dieser bietet zudem einen Überblick über die Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, die im vergangenen Jahr eine besondere öffentliche Resonanz erfahren hatten.
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02.07.2025
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RiOVG Harald Kramer
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