Medizinische Hochschule Hannover muss weitere Studienplätze für Medizin vergeben
Der 2. Senat des
Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit mehreren Eilbeschlüssen vom
28. November 2019 (Az. 2 NB 1/19 u.a.) entschieden, dass die Medizinische
Hochschule Hannover (MHH) im Modellstudiengang der Humanmedizin zu wenige
Studierende zugelassen hat. Im Wintersemester 2018/2019 sowie im Sommersemester
2019 sind daher weitere Studienplätze zu vergeben.
Der 2. Senat entscheidet
bereits seit dem Wintersemester 2015/2016 in ständiger Rechtsprechung, dass die
vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur festgelegte
Anzahl von 270 Plätzen für Studienanfänger im Fach Humanmedizin die
tatsächliche Ausbildungskapazität der MHH nicht ausschöpft. Die in einer
Rechtsverordnung des Ministeriums niedergelegten Berechnungsvorgaben verletzten
geltendes Recht. Das Verwaltungsgericht Hannover hat daher ab dem
Wintersemester 2016/2017 wiederholt entschieden, dass eine Kapazitätserhöhung
in Form eines Sicherheitszuschlags auf 290 Studienplätze vorzunehmen ist.
Auf die Beschwerden
verschiedener Studienbewerber, die im Wintersemester 2018/2019 sowie im
Sommersemester 2019 vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg geblieben sind, weil
auch die 290 Plätze ausgeschöpft waren, hat der Senat mit seinen Beschlüssen
vom 28. November 2019 entschieden, dass die Studienplatzkapazität im
Modellstudiengang bis zu einer Neuregelung durch das Niedersächsische
Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Anlehnung an den medizinischen
Regelstudiengang zu ermitteln ist. Hieraus ergebe sich eine Anzahl von 302
Studienplätzen im Studienjahr 2018/2019. Eine Gefährdung des Modellstudiengangs
bestehe nicht. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die MHH ab dem
Wintersemester 2020/2021 ohnehin eine Erhöhung der Studienplatzkapazität auf
320 Studienplätze anstrebe.
Die Beschlüsse des
Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.