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Medizinische Hochschule Hannover muss weitere Studienplätze für Medizin vergeben

Der 2. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit mehreren Eilbeschlüssen vom 28. November 2019 (Az. 2 NB 1/19 u.a.) entschieden, dass die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) im Modellstudiengang der Humanmedizin zu wenige Studierende zugelassen hat. Im Wintersemester 2018/2019 sowie im Sommersemester 2019 sind daher weitere Studienplätze zu vergeben.

Der 2. Senat entscheidet bereits seit dem Wintersemester 2015/2016 in ständiger Rechtsprechung, dass die vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur festgelegte Anzahl von 270 Plätzen für Studienanfänger im Fach Humanmedizin die tatsächliche Ausbildungskapazität der MHH nicht ausschöpft. Die in einer Rechtsverordnung des Ministeriums niedergelegten Berechnungsvorgaben verletzten geltendes Recht. Das Verwaltungsgericht Hannover hat daher ab dem Wintersemester 2016/2017 wiederholt entschieden, dass eine Kapazitätserhöhung in Form eines Sicherheitszuschlags auf 290 Studienplätze vorzunehmen ist.

Auf die Beschwerden verschiedener Studienbewerber, die im Wintersemester 2018/2019 sowie im Sommersemester 2019 vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg geblieben sind, weil auch die 290 Plätze ausgeschöpft waren, hat der Senat mit seinen Beschlüssen vom 28. November 2019 entschieden, dass die Studienplatzkapazität im Modellstudiengang bis zu einer Neuregelung durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Anlehnung an den medizinischen Regelstudiengang zu ermitteln ist. Hieraus ergebe sich eine Anzahl von 302 Studienplätzen im Studienjahr 2018/2019. Eine Gefährdung des Modellstudiengangs bestehe nicht. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass die MHH ab dem Wintersemester 2020/2021 ohnehin eine Erhöhung der Studienplatzkapazität auf 320 Studienplätze anstrebe.

Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind unanfechtbar.









Artikel-Informationen

erstellt am:
02.12.2019
zuletzt aktualisiert am:
04.12.2019

Ansprechpartner/in:
Ri'inOVG Dr. Gunhild Becker

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
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21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-216
Fax: 05141/5937-32300

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