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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht legt dem EuGH Fragen zur Auslegung des Unionsrechts im Zusammenhang mit einer möglichen Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung vor Erlass einer Natura 2000-Landschaftsschutzgebietsverordnun

Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 4. Juli 2023 ein Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bäche im Artland“ im Landkreis Osnabrück ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Vorabentscheidung über Auslegungsfragen des Unionsrechts ersucht. Diese Fragen stehen im Zusammenhang mit einer möglichen Pflicht zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung vor Erlass einer Landschaftsschutzgebietsverordnung, mit welcher ein europäisches Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Gebiet unter Schutz gestellt wird (Az.: 4 KN 204/20).

Naturschutzgebietsverordnungen und Landschaftsschutzgebietsverordnungen, mit denen europäische Natura 2000-Gebiete (FFH-Gebiete sowie Europäische Vogelschutzgebiete) unter Schutz gestellt werden, sind bisher in Niedersachsen, und soweit ersichtlich auch im restlichen Bundesgebiet, vor ihrem Erlass keiner Strategischen Umweltprüfung im Sinne der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie) unterzogen worden. Ein solches Erfordernis könnte sich aber aus der Sicht des 4. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus der SUP-Richtlinie sowie aus der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) ergeben, wenn derartige Verordnungen neben unter anderem der Ausweisung eines Gebiets als besonderes Schutzgebiet und der Aufstellung von für das Gebiet geltenden Geboten und Verboten auch Regelungen enthalten, die bestimmte Tätigkeiten wie etwa die Gewässerunterhaltung, die Fischerei, die Landwirtschaft und die Forstwirtschaft vom Anwendungsbereich der aufgestellten Gebote und Verbote ausnehmen. In diesem Zusammenhang ersucht der Senat daher den EuGH um Klärung einer Reihe von in der europäischen und deutschen Rechtsprechung offenen Auslegungsfragen zur SUP-Richtlinie und zur FFH-Richtlinie, deren Beantwortung möglicherweise Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Natura 2000-Unterschutzstellungsverordnungen haben könnte.

Die Entscheidung wird in dem kostenfrei zugänglichen Niedersächsischen Vorschriftensystem (https://voris.wolterskluwer-online.de) veröffentlicht werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.07.2023

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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