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Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan für Industriegebiet in Langelsheim erfolgreich


Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 8. Dezember 2025 den Bebauungsplan L124 „Sültefeld III“ der Stadt Langelsheim für unwirksam erklärt (Az.: 1 KN 13/23).

Der Bebauungsplan weist eine bisher unbebaute Fläche am Südwestrand des Stadtgebiets als Industriegebiet aus. Er soll insbesondere zwei ortsansässigen Chemieunternehmen Erweiterungsmöglichkeiten verschaffen. Dagegen beantragte ein Umweltverband auf Betreiben der örtlichen Bürgerinitiative Sophienhütte die gerichtliche Normenkontrolle.

Der 1. Senat hat dem Normenkontrollantrag stattgegeben und den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Dieser enthalte eine Festsetzung zur Verarbeitung von Schwermetallen, die auf eine nicht identifizierbare technische Vorschrift Bezug nehme und daher unwirksam sei. Dies führe zu einer Störung des von der Stadt gewählten Interessenausgleichs zwischen den Entfaltungsmöglichkeiten der Gewerbetreibenden und dem Immissionsschutz, mit der Folge der Gesamtunwirksamkeit des Plans. Zwei weitere Einzelfestsetzungen des Bebauungsplans zu Lärm- und Geruchsemissionen seien ebenfalls unwirksam. Die übrigen Einwände des Antragstellers gegen die Rechtmäßigkeit der Planung hätten demgegenüber voraussichtlich keinen Erfolg gehabt. Insbesondere die grundsätzliche Behandlung der Lärm-, Geruchs- und Störfallproblematik und die darauf beruhende Abwägung der wechselseitigen Interessen hätten voraussichtlich keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht hat der Senat nicht zugelassen. Dagegen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde eingelegt werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Die Stadt kann auch die vom Senat beanstandeten Mängel in einem ergänzenden Verfahren beheben und den Plan dann erneut in Kraft zu setzen.

Die Entscheidung des Senats wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz (https://voris.wolterskluwer-online.de, dort unter Inhaltsverzeichnis und Rechtsprechung) veröffentlicht werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2025

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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