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Nutzungsverbot für Clubhaus der Red Devils in Hatten (Landkreis Oldenburg) rechtskräftig

Mit Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 1 LA 18/14 - hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts den Zulassungsantrag abgelehnt, mit dem sich ein Mieter gegen eine Nutzungsuntersagung gewehrt hatte. Diese betraf ein Außenbereichsgrundstück in der Gemeinde Hatten. Das diente einst einem privaten Marktplatz für landwirtschaftliche Produkte, danach anderen Zwecken. Der Motorradclub Red Devils nutzte es als Clubhaus sowie für seine öffentlichen Veranstaltungen. Die dafür erforderliche Baugenehmigung hatte er nicht. Der Landkreis, das Verwaltungsgericht Oldenburg (Urteil vom 16. Dezember 2013 - 4 A 4899/13 -) und jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht halten dem entgegen, dass diese Nutzung dem Flächennutzungsplan widerspricht.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.10.2014

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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