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Oberverwaltungsgericht bestätigt Baustopp im Europark von Laar

Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 27. Februar 2015 (Az. 1 ME 173/14) die Beschwerde eines Unternehmens zurückgewiesen, das durch eine Verfügung des Landkreises Grafschaft-Bentheim vom 18. November 2013 am Weiterbau eines Fleischverarbeitungsbetriebes im Europark bei Laar gehindert wurde. Der Landkreis hatte den Baustopp unter Anordnung des Sofortvollzuges verfügt, weil die Antragstellerin zur Befestigung des Unterbaus der Gebäude (Produktions- und Bürogebäude) sowie der Verkehrs- und Parkflächen nicht nur den im Bauschein vom 11. November 2013 genehmigten Recycling-Bauschutt und sog. HKS-Schotter verwendet hatte, sondern auch ein Gemisch, in dem metallbelastete Rückstände aus der Verbrennung von Hausmüll aus einem unmittelbar benachbarten Betrieb enthalten seien. Der Vorgang um die illegale Entsorgung von Schlackerückständen aus der Müllverbrennungsanlage im grenzüberschreitenden deutschniederländischen Gewerbegebiet Europark beschäftigt mittlerweile die Staatsanwaltschaft und war Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Niedersächsischen Landtag (LT-Drs. 17/1845).

Die Antragstellerin meint unter anderem, ihr sei diese Bauweise vom Gewerbeaufsichtsamt genehmigt worden, zumindest sei diese Befestigungsart genehmigungsfähig.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hatte den Eilantrag mit Beschluss vom 7. November 2014 (Az. 2 B 29/13) abgelehnt. Die dagegen erhobene Beschwerde blieb beim Oberverwaltungsgericht erfolglos. Nach der Entscheidung des 1. Senats ist weder der Baustopp unverhältnismäßig noch ist offensichtlich, dass die tatsächlich eingebauten Materialien genehmigt werden können. Schlacken aus der Hausmüllverbrennung können zwar grundsätzlich als Baustoffe Wiederverwendung finden, jedoch nur bei Einhaltung bestimmter Einbauklassen. Diese sind hier aller Voraussicht nach nicht eingehalten.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2015

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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