Artikel-Informationen
erstellt am:
23.01.2013
Ansprechpartner/in:
RiOVG Sven-Marcus Süllow
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131 718 - 236
Fax: 04131 718 - 208
Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 22. Januar 2013 - 1 KN 155/11 - dem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan der Stadt Stade Nr. 299/2 - 4. Änderung - "Zwischen Wetternstraße und Schiffertorstraße" stattgegeben. Mit diesem Antrag setzte sich ein Hotelier gegen heranrückende Konkurrenz zur Wehr. Sein Hotel liegt unmittelbar südlich der Stadthalle von Stade, dem sog. "Stadeum". Der angegriffene Plan ermöglicht es, nördlich davon ein Viersternehotel mit unmittelbarem Zugang zum "Stadeum" zu errichten.
Der Normenkontrollantrag ist zulässig. Ausnahmsweise kann dieser Hotelier darauf vertrauen, dass die Stadt Stade seine wirtschaftlichen Interessen bei der Planung in besonderer Weise berücksichtigt. Es gibt gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass das Hotel des Antragstellers nach der ursprünglichen Planung eng mit dem Betrieb des "Stadeums" verschränkt sein und einen gewissen Exklusivitätsstatus erreichen sollte. Das hatte die Stadt bei der Abwägungsentscheidung nicht hinreichend in Rechnung gestellt.
Der Senat hat die Revision nicht zugelassen.Artikel-Informationen
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23.01.2013
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