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Umgang des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts mit dem Corona-Virus

Die niedersächsische Justiz fährt ihren Betrieb in diesen Tagen Schritt für Schritt wieder höher in Richtung Normalität. Bisher hatte der Erlass des sog. Kontaktverbots dazu geführt, dass der Betrieb auf das notwendige Mindestmaß beschränkt werden musste. Durch vorsichtige Lockerungen sollen mündliche Verhandlungen im ganzen Land und auch am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht nun wieder verstärkt durchgeführt werden.

Die Justiz leistet weiterhin ihren Beitrag, die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Bitte beachten Sie dazu die folgenden organisatorischen Hinweise:

1. Betreten des Gerichtsgebäudes

Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Gerichts sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil ein Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte können zudem auch telefonisch eingeholt werden.

2. Verhalten im Gerichtsgebäude

Ab sofort besteht für alle Besucherinnen und Besucher sowie für alle Verfahrensbeteiligten die Verpflichtung, im Gebäude des Oberverwaltungsgerichts einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Entscheidung über eine solche Verpflichtung trifft für den Sitzungssaal die bzw. der jeweilige Vorsitzende.

Schutzvorkehrungen sind für den Sitzungssaal und den gesamten öffentlichen Bereich des Gebäudes getroffen.

Um in einem etwaigen Infektionsfall mit dem Corona-Virus schnell und effektiv geeignete Maßnahmen ergreifen zu können, sind wir dazu angehalten, die erforderlichen Daten sämtlicher Besucherinnen sowie Besucher zu erfassen und im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt entsprechende Auskunft zu erteilen.

Sie werden daher gebeten, untenstehendes Kontaktformular auszufüllen und dieses bei der Einlasskontrolle abzugeben.

Rechtsgrundlage der Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 lit d) DSGVO.

Ihre Auskunft wird verschlossen aufbewahrt und einen Monat nach Erteilung vernichtet.

Bitte bringen Sie das Kontaktformular bei Ihrem Besuch im Oberverwaltungsgericht nach Möglichkeit bereits ausgefüllt mit und geben es bei der Einlasskontrolle ab.

3. Zugang zur Bibliothek

Der Zugang zur Bibliothek des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts ist externen Besuchern bis auf Weiteres nicht mehr gestattet.

4. Hygieneregeln

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

5. Notfallpläne

Beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht bestehen nicht nur für außergewöhnliche Ausnahmefälle wie die Ausbreitung des Corona-Virus weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die auch gegenwärtig gelten und eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden. Auch die Pressestelle des Gerichts ist wie gewohnt erreichbar.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen. Für die Unterstützung und Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten danken wir sehr!



Kontaktformular
Bildrechte: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
18.05.2020

Ansprechpartner/in:
Ri'inOVG Dr. Gunhild Becker

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-216
Fax: 05141/5937-32300

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