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Urteile in den neun Normenkontrollverfahren niedersächsischer Lehrkräfte und Schulleiter gegen die erhöhte Unterrichtsverpflichtung liegen vor

In den am 9. Juni 2015 verhandelten Normenkontrollverfahren von sieben verbeamteten Gymnasiallehrkräften sowie zwei verbeamteten Leitern von Gymnasien gegen das Land Niedersachsen gegen verschiedene Bestimmungen der geänderten Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen vom 4. Juni 2014 (Az. 5 KN 148/14 u.a.) liegen jetzt die schriftlichen Urteile vor.

Der 5. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hatte auf die mündliche Verhandlung vom 9. Juni 2015 mit sieben Urteilen (5 KN 148/14 und sechs andere) die Vorschrift über die Erhöhung der Regelstundenzahl für Lehrkräfte an Gymnasien wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht für unwirksam erklärt. Mit zwei weiteren Urteilen (Az. 5 KN 162/14 und 5 KN 163/14) hatte er die in der Verordnung vom 4. Juni 2014 enthaltene Vorschrift, mit der die Unterrichtsverpflichtung der verbeamteten Leiterinnen und Leiter von Gymnasien erhöht worden ist, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht für unwirksam erklärt. Außerdem hatte der 5. Senat mit vier Urteilen (5 KN 164/14 und drei andere) die Normenkontrollanträge abgelehnt, soweit sie gegen die veränderte Bestimmung zur Gewährung altersbedingter Unterrichtsermäßigung gerichtet waren (hierzu im Einzelnen die Pressemitteilung Nr. 21/2015 vom 9. Juni 2015).

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die vom Senat nicht zugelassene Revision zum Bundesverwaltungsgericht kann innerhalb eines Monats nach ihrer Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

Drei der neun Urteile (5 KN 148/14 betreffend die Erhöhung der Regelstundenzahl für verbeamtete Lehrkräfte an Gymnasien; 5 KN 162/14 betreffend die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung für verbeamtete Schulleiterinnen und Schulleiter an Gymnasien; 5 KN 164/14 betreffend die Erhöhung der Regelstundenzahl für verbeamtete Lehrkräfte an Gymnasien und Änderung der Bestimmung zur Gewährung altersbedingter Unterrichtsermäßigung) werden so bald wie möglich auf der Homepage des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in anonymisierter Fassung und im Volltext abrufbar sein unter:

www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de (Entscheidungen)

oder auf der Seite des Niedersächsischen Landesjustizportals unter:

www.rechtsprechung.niedersachsen.de (Rechtsprechung).

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2015

Ansprechpartner/in:
VRi' in OVG Andrea Blomenkamp

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131-718 187
Fax: 0 5141/5937-32300

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de

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