Niedersachsen klar Logo

Zwei neue Vorsitzende am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht

Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Dr. Thomas Smollich, begrüßte am heutigen Tag den bisherigen Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frank Hüsing als neuen Senatsvorsitzenden am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht und überreichte der Richterin am Oberverwaltungsgericht Barbara von Seebach ihre Urkunde über die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Oberverwaltungsgericht.


Frank Hüsing wurde im Februar 1967 in Rotenburg (Wümme) geboren. Nach dem Abitur absolvierte er von 1989 bis 1992 ein Studium an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Kommunale Abteilung - in Hannover, das er als Diplom-Verwaltungswirt abschloss. Im Anschluss hieran war er bei der Bezirksregierung Hannover tätig und studierte von 1992 bis 1996 an der Universität Hannover Rechtswissenschaften. Nach erfolgreichem 1. Staatsexamen nahm er seinen juristischen Vorbereitungsdienst beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen auf, den er mit der Großen Juristischen Staatsprüfung im Januar 1999 mit Erfolg abschloss. Im Mai 1999 trat Herr Hüsing als Richter auf Probe bei dem Verwaltungsgericht Oldenburg in die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit ein. Im Juni 2002 wurde er in das Richterverhältnis auf Lebenszeit übernommen und zum Richter am Verwaltungsgericht ernannt. Nach einer Abordnung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im Jahr 2004 wurde er im August 2006 zum Richter am Oberverwaltungsgericht ernannt, wo er zunächst im 10. Senat mit Schwerpunkten Landwirtschaftsrecht, Kommunalrecht und Presse-/Medienrecht sowie im Flurbereinigungsgericht (15. Senat) eingesetzt war. In dem Zeitraum Mai 2013 bis März 2017 war er Personal- und Präsidialreferent in der Verwaltung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und zugleich Mitglied des 8. Senat und des 14. Senats. Im April 2017 wurde er zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Lüneburg ernannt.

Herr Hüsing übernimmt die Leitung des 5. Senats, der schwerpunktmäßig für das Beamtenrecht zuständig ist, sowie des 3. und des 6. Senats, denen das Disziplinarrecht der Landes- bzw. Bundesbeamten zugewiesen ist.

  Bildrechte: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Barbara von Seebach wurde im Februar 1969 in Düsseldorf geboren. Nach der 1987 bestandenen Reifeprüfung studierte sie Rechtswissenschaften in Passau und Münster. Die erste juristische Staatsprüfung legte sie im Jahre 1992 ab. Danach absolvierte sie den juristischen Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg und bestand im November 1995 die zweite juristische Staatsprüfung. Von Februar 1996 bis Juni 1998 war Frau von Seebach als wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Verfassungsgericht des Landes Brandenburg tätig. Im August 1998 wurde sie vom Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg in das Richterverhältnis auf Probe berufen und dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zugewiesen. Im August 2001 erfolgte die Ernennung zur Richterin am Verwaltungsgericht. Im April 2005 wurde Frau von Seebach an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg abgeordnet und war dort als Referentin für Verfassungs- und Europarecht tätig. Nachdem sie sich um die Übernahme in den Richterdienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen beworben hatte, wurde Frau von Seebach im Juli 2007 für die Dauer von zunächst 6 Monaten mit dem Ziel der Versetzung in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums abgeordnet und dem Verwaltungsgericht Lüneburg zugewiesen. Dort wurde ihr im Januar 2008 das Amt einer Richterin am Verwaltungsgericht übertragen. Im Februar 2009 wurde Frau von Seebach zum Zwecke der Erprobung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht abgeordnet und im August 2009 zur Richterin am Oberverwaltungsgericht ernannt. Seither ist sie bei dem Oberverwaltungsgericht als Spruchrichterin und seit März 2011 auch als Mediatorin/Güterichterin tätig. Bereits im Jahr 2014 hat sie zusätzlich Verwaltungstätigkeiten übernommen, zuerst die Koordination des Güterichterverfahrens in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und von Februar bis Ende März 2017 zusätzlich die stellvertretende Leitung des Einzelreferats I (Personalangelegenheiten) der Präsidialabteilung. Seit April 2017 war sie Personal- und Präsidialreferentin in der Verwaltung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts und zugleich Mitglied des 8. und des 14. Senats. Seit Januar 2016 gehört sie außerdem als richterliches Mitglied dem Rechtshof der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.

Frau von Seebach wird den 11. Senat übernehmen, der vor allem für das Polizei- und Ordnungsrecht, das Melde- und Datenschutzrecht, das Recht der Spielbanken, Lotterie- und Glückspielrecht sowie für asylrechtliche Verfahren von Staatsangehörigen aus Asien (ohne Syrien und Afghanistan) zuständig ist.

  Bildrechte: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2021

Ansprechpartner/in:
Ri'inOVG Dr. Gunhild Becker

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-216
Fax: 05141/5937-32300

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln