Niedersachsen klar Logo

Zweiter Besuch einer ukrainischen Richterdelegation des Berufungsverwaltungsgerichts Lviv beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht

Vom 1. bis 4. Dezember 2025 haben sechs Richterinnen und Richter des ukrainischen Berufungsverwaltungsgerichts in Lviv das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht besucht. Die ukrainische Delegation wurde von Dr. jur. Oleh Zaverukha geführt. Hintergrund des Treffens ist die seit mehreren Jahren zwischen den beiden Gerichten bestehende Partnerschaft, die vor allem dem fachlichen Austausch und der Förderung der Beziehungen zwischen den Verwaltungsgerichten dient. Nachdem Begegnungen wegen der Corona-Pandemie und des Beginns des umfassenden russischen Angriffs auf die Ukraine zunächst lediglich digital stattgefunden hatten, ist nach einem ersten Besuch im Jahr 2023 in diesem Jahr ein weiteres persönliches Treffen gelungen.

Nach dem Empfang und der Begrüßung der ukrainischen Kolleginnen und Kollegen durch den Präsidenten des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Frank-Thomas Hett und die Vizepräsidentin Andrea Blomenkamp sowie weitere Angehörige der Gerichtsverwaltung am Montagnachmittag erhielt die Delegation bei einer Führung durch die eindrucksvollen Räumlichkeiten des Lüneburger Rathauses einen Einblick in die Geschichte der Hansestadt.

Am Tag nach ihrer Ankunft startete das Fachprogramm mit einem Austausch im Niedersächsischen Justizministerium zu den in beiden Ländern gleichermaßen aktuellen Themen der Chancen der Digitalisierung und der Möglichkeiten eines Einsatzes von Künstlicher Intelligenz. Die ukrainischen Kolleginnen und Kollegen freuten sich besonders über den Austausch mit Staatssekretär Dr. Smollich, der mit Dr. Zaverukha den Kontakt der Gerichte vor einigen Jahren initiiert hatte. Nachmittags folgte ein Besuch des Landesparlaments mit einer Begrüßung durch die Präsidentin Hanna Naber und einer Führung durch den Niedersächsischen Landtag.

Am Mittwochvormittag stellte eine Richterin am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht den ukrainischen Kolleginnen und Kollegen verschiedene Prozessgrundsätze der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit vor. Bei der sich anschließenden Erörterung konnten viele Übereinstimmungen in den beiden Gerichtsverfahrensordnungen festgestellt werden. Darauf folgte ein Bericht des ukrainischen Delegationsleiters über gerichtliche Verbote politischer Parteien während des Kriegsrechts zum Schutz der Demokratie und der nationalen Sicherheit unter Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien und Berücksichtigung der verfassungsrechtlich garantierten Vereinigungsfreiheit. Wie die deutschen Richterinnen und Richter dabei erfuhren, war die Zuständigkeit des VIII. Berufungsverwaltungsgericht für diese Verfahren im Jahr 2022 neu geschaffen worden und stellte dieses zu Beginn, insbesondere angesichts der kurzfristigen Erforderlichkeit von Entscheidungen, der Bedeutung dieser Verfahren sowie der Notwendigkeit einer umfassenden Beurteilung der Tätigkeiten der jeweiligen Partei und ihrer Mitglieder, vor besondere Herausforderungen. Am Nachmittag besuchten die ukrainischen Richterinnen und Richter eine Gerichtsverhandlung des 13. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, in der über eine Entschädigung aufgrund der Dauer eines vorangegangenen gerichtlichen Verfahrens entschieden wurde.

Nach einem abschließenden weiteren gemeinsamen Abendessen, bei dem der Austausch in geselliger Atmosphäre fortgesetzt wurde, trat die ukrainische Delegation am Donnerstag ihre Heimreise an.

Durch den diesjährigen Besuch konnten die inzwischen geschaffenen guten sowohl dienstlichen als auch persönlichen Beziehungen zwischen den ukrainischen und den deutschen Richterinnen und Richtern weiter vertieft werden. Im Rahmen des fachlichen Austauschs und der darüberhinausgehenden Gespräche wurde wieder deutlich, in welcher angesichts des fortdauernden Angriffskriegs Russlands und der damit verbundenen gesellschaftlichen und auch privaten Belastungen beeindruckenden Weise die ukrainischen Kolleginnen und Kollegen ihren Beitrag zur Verteidigung der Demokratie und Fortentwicklung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine leisten.

Auch der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zeigte sich beeindruckt: „Die Begegnung mit den Kolleginnen und Kollegen aus Lviv hat mich persönlich sehr bewegt. Zu sehen, mit wie viel fachlicher Exzellenz und zugleich mit welcher inneren Stärke sie ihre Arbeit in diesen belastenden Zeiten fortführen, erfüllt mich mit großem Respekt. Unser Austausch hat mir eindrücklich vor Augen geführt, wie wichtig und wirkungsvoll gemeinsames Engagement für den Rechtsstaat ist – gerade jetzt. Ich danke der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V., die mit ihrer Unterstützung diesen bedeutsamen persönlichen Austausch möglich gemacht hat. Ich wünsche mir, dass wir auch im nächsten Jahr diesen wichtigen Dialog fortsetzen können.

Der Besuch der ukrainischen Richterdelegation des Berufungsverwaltungsgerichts Lviv wurde durch die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) organisatorisch unterstützt und auch finanziell gefördert.


  Bildrechte: Nds. OVG
Richterinnen und Richter der ukrainischen Delegation sowie des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.12.2025

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln