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Geschäftsbericht für das Jahr 2019 und aktuelle Situation in der Corona-Pandemie: Verwaltungsgerichtsbarkeit gelingt trotz hoher Eingänge Einstieg in den Abbau der Bestände

Im Rahmen der Jahrespressekonferenz hat der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Thomas Smollich am 29. April 2020 den Geschäftsbericht der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit für das Jahr 2019 im Fachgerichtszentrum in Hannover vorgestellt.

Die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit war im Jahr 2019 im vierten Jahr in Folge großer Belastung und hohem Arbeitsdruck ausgesetzt. Gleichwohl ist es ihr aufgrund des überobligatorischen Einsatzes aller Kolleginnen und Kollegen gelungen, den hohen Gesamtbestand erstmals leicht zu reduzieren. Diese Entwicklung konnte im 1. Quartal 2020 an den Verwaltungsgerichten fortgesetzt werden.

„Dies ist in besonderem Maß hervorzuheben, weil im Jahr 2019 zwar ein deutlicher Rückgang der Eingänge an den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht zu verzeichnen war, die richterliche Arbeitsbelastung an den Verwaltungsgerichten aber mit 109 % im vierten Jahr hintereinander über 100 % lag. Am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht betrug die Arbeitsbelastung im Jahr 2019 sogar 119 %,“ so der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Dr. Thomas Smollich.

Der Rückgang der Eingänge betraf maßgeblich die asylrechtlichen Eil- und Klageverfahren. Beliefen sich diese bei den Verwaltungsgerichten im Jahr 2018 noch auf 3.607 bzw. 10.558 Verfahren, lag die Zahl der Eingänge bei den asylrechtlichen Eilverfahren im Geschäftsjahr 2019 bei 2.319, bei den asylrechtlichen Klageverfahren bei 6.640. Damit befanden sich die Eingänge bei den Verwaltungsgerichten auf dem Niveau des Jahres 2015 (24.029 Eingänge), am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entsprachen sie 130 % gegenüber dem Jahr 2015.

Besonders schwer wiegt die Belastung durch die seit Beginn der Asylwelle an den Verwaltungsgerichten aufgebauten hohen Bestände von insgesamt 30.537 Verfahren (allgemeine Verfahren und Asylverfahren). Wollte man nur den Bestand von Asylverfahren in Höhe von 18.147 Verfahren innerhalb eines Jahres abbauen, bedürfte es nach den für die Bedarfsermittlung zugrunde zu legenden Maßstäben etwa 92 Richterstellen und rund 60 Stellen im nichtrichterlichen Dienst, also jeweils mindestens die Hälfte aller Beschäftigten.

Zwangsläufige Folge der hohen Bestände ist die kontinuierlich ansteigende Verfahrenslaufzeit. War in Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichten die Verfahrensdauer im Geschäftsjahr 2018 bereits um 4,5 Monate auf 12,5 Monate und in Eilverfahren um 0,4 Monate auf 1,6 Monate angestiegen, ist im Geschäftsjahr 2019 in Klageverfahren ein weiterer Anstieg auf nunmehr 14 Monate zu verzeichnen. Ursächlich für den Anstieg der Verfahrensdauer bei den Asylverfahren ist neben der nach wie vor hohen Eingangsbelastung und den hohen Beständen vor allem die Komplexität und Zeitintensität der asylrechtlichen Hauptsacheverfahren. Hingegen konnte ein weiterer Anstieg der Verfahrensdauer in Eilverfahren verhindert werden. Beim Oberverwaltungsgericht reduzierte sich die Verfahrensdauer bei den erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren von durchschnittlich 20,5 Monaten im Jahr 2018 auf 19,1 Monate im Jahr 2019. Demgegenüber ist bei den Berufungsverfahren einschließlich der Verfahren auf Zulassung der Berufung ein Anstieg der Verfahrenslaufzeit um weitere 2,1 Monate auf 8,7 Monate festzustellen.

„Es ist dem außerordentlich großen Einsatz aller Beschäftigten bei den Verwaltungsgerichten zu verdanken, dass die Verfahrensdauer nicht noch weiter angestiegen ist. Mit gewisser Sorge blicke ich allerdings auf die kommenden Jahre. Nach dem aktuellen Haushalt 2020 müssen wir im Richterbereich bis zum 31. Dezember 2020 bei den Verwaltungsgerichten 15 Stellen und bis zum 31. Dezember 2022 weitere 46 Stellen abbauen. Diese Situation führt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu Verunsicherung und gefährdet den gerade im Jahr 2019 eingeleiteten und auch in den ersten drei Monaten des Jahres 2020 trotz kontinuierlich hoher Eingänge fortgeführten Abbau der Altverfahren.“

In der Jahrespressekonferenz ging Dr. Smollich auch auf die Auswirkungen der Corona-Krise auf die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit ein. Im Zeitraum von Mitte März bis Ende April 2020 fanden aufgrund der Pandemie wie in der gesamten niedersächsischen Justiz fast keine mündlichen Verhandlungen statt. Ab Mai 2020 soll der Sitzungsbetrieb unter Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygienevorschriften stufenweise wieder aufgenommen werden. Die Entscheidung, ob und wann mündlich verhandelt wird, obliegt dabei jeweils den zuständigen Richterinnen und Richtern.

In den vergangenen Wochen sind somit vermehrt Entscheidungen im schriftlichen Verfahren getroffen worden. Einen großen Anteil haben dabei auch Eilverfahren eingenommen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger sowie juristische Personen gegen die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen gewendet haben. Aufgrund der sich kontinuierlich ändernden Sach- und Rechtslage weisen diese Verfahren eine hohe Dynamik auf. Seit Erlass der Beschränkungen sind in der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit in diesem Zusammenhang bisher über 250 Verfahren eingegangen, davon etwas mehr als 110 Eilverfahren. Ca. 45 dieser Verfahren wurden bereits streitig entschieden, etwa 30 wurden eingestellt, z.B., weil Anträge zurückgenommen oder die Verfahren für erledigt erklärt wurden. In den Eilverfahren, in denen bereits eine streitige Entscheidung ergangen ist, sind die beschränkenden Maßnahmen bisher ganz überwiegend als rechtmäßig erachtet worden.

Einzelheiten zur Geschäftsentwicklung können dem Geschäftsbericht für das Jahr 2019 entnommen werden, der in elektronischer Form dieser Pressemitteilung beigefügt ist und auf der Homepage des Oberverwaltungsgerichts abgerufen werden kann. Da die Vorstellung des Berichts ursprünglich für den 17. März 2020 vorgesehen war, dieser Termin aber aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden musste, hat der Geschäftsbericht einen Stand vom 15. März 2020.




 

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.04.2020

Ansprechpartner/in:
Ri'inOVG Dr. Gunhild Becker

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-216
Fax: 05141/5937-32300

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