Streitwertkatalog
Streitwertkatalog der aus Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengesetzten Arbeitsgruppe
Soweit in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren zu zahlen sind, hängt ihre Höhe von dem vom Gericht festzusetzenden sog. Streitwert ab. Beachten Sie bitte, dass der festgesetzte Streitwert nicht mit den zu zahlenden Gerichtskosten identisch ist: Der Streitwert dient lediglich als Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren.
Der Streitwert ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Für verschiedene verwaltungsgerichtliche Verfahren hat eine aus Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengesetzte Arbeitsgruppe einen Streitwertkatalog erarbeitet (veröffentlicht in NVwZ 2004, 1327 und DVBl 2004, 1525), der Vorschläge für die Streitwertfestsetzung enthält. Bei den Angaben im Streitwertkatalog handelt es sich um unverbindliche Vorschläge.
Download Streitwertkatalog 2013 - nicht barrierefrei (PDF 0,11 MB)
Für bau- und immissionsschutzrechtliche Verfahren haben die zuständigen Senate des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts einen eigenen Streitwertkatalog erstellt, um eine Orientierung und Hilfe zur Ermittlung des Streitwertes zu geben. Die ab dem 1. Oktober 2025 zur Anwendung gelangende Neufassung trägt vor allem der Tatsache Rechnung, dass die Bau- und Immobilienpreise in Niedersachsen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen sind. Das führt dazu, dass die bislang geltenden Streitwertannahmen das wirtschaftliche Interesse an einem Bauvorhaben in Teilen nicht mehr zutreffend abbilden. Die Neufassung berücksichtigt ferner den neuen Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts in der Fassung der am 21. Februar 2025 beschlossenen Änderungen und übernimmt dessen wesentliche Ansätze.