Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:
15. Januar 2025, 9:30 Uhr, Sitzungssaal 2
Normenkontrollverfahren zur Überprüfung des Bebauungsplans Nr. 55 „Klinikum Robert Koch“ der Stadt Gehrden
Az.: 1 KN 71/23 (OVG in erster Instanz)
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist der Bebauungsplan Nr. 55 „Klinikum Robert Koch“ der Stadt Gehrden. Mit diesem schafft die Stadt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Neubau des Bettenhauses auf dem bestehenden Klinikgelände, der Bestandteil der Medizinstrategie 2030 des Krankenhausverbunds Klinikum Region Hannover ist. Die Investitionssumme beträgt mehr als 160 Millionen Euro. Mit dem Neubau gehen Veränderungen der Verkehrsführung und der Parkplatzsituation einher.
Gegen den Bebauungsplan wenden sich Anwohner des benachbarten Wohngebiets. Sie rügen insbesondere, dass bei seiner Umsetzung wesentliche Lärmquellen des Klinikbetriebs näher an ihre Wohngrundstücke heranrückten und dort zu höheren Belastungen führten. Auch der Verkehrslärm würde zunehmen. Insgesamt sei die entstehende Mehrbelastung unzumutbar.
15. Januar 2025, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 2
Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Nr. 34 „Zwischen B 73 und Mühlenstraße“ der Gemeinde Himmelpforten
Az.: 1 KN 37/23 (OVG in erster Instanz)
Der angegriffene Bebauungsplan der Gemeinde Himmelpforten schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Nahversorgungszentrum mit verschiedenen Einkaufsmärkten an einem bereits etablierten Einzelhandelsstandort nördlich der B 73 und südlich der Mühlenstraße. Mit Bauvorbescheid vom 26. März 2024 hat der Landkreis Stade die planungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Neubaus eines Einkaufszentrums mit 6 Nutzungseinheiten erklärt.
Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren ist ein Umweltverband. Dieser rügt neben formellen Mängeln insbesondere Verstöße gegen das Raumordnungs- und Denkmalschutzrecht sowie die fehlerhafte Behandlung des durch das Versorgungszentrum entstehenden Lärms. Infolge dessen würden die Voraussetzungen für die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, die aufgrund der Beeinträchtigungen der Waldohreule und der Dohle erforderlich sei, nicht erfüllt sein.
28. Januar 2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1
Normenkontrollantrag gegen die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat
Az.: 10 KN 66/22 (OVG in erster Instanz)
Mit der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat werden niedersachsenweit insbesondere mit Nitrat belastete Gebiete (sog. „rote Gebiete“) ausgewiesen, in denen die im Grundwasser gemessenen Nitratwerte bestimmte Höchstgrenzen überschreiten und deshalb besondere Beschränkungen beim Düngen gelten sollen.
Gegen diese Verordnung haben sich zahlreiche Landwirte mit Normenkontrollanträgen gewandt, die das Vorgehen bei der Ermittlung des belasteten Grundwassers als fehlerhaft und die zusätzlichen Beschränkungen als unverhältnismäßig erachten. Der 10. Senat wird anhand des terminierten Normenkontrollverfahrens sich grundsätzlich stellende Fragen im Zusammenhang mit der Ausweisung der roten Gebiete in Niedersachsen klären, deren Beantwortung auch für die weiteren anhängigen Verfahren von Bedeutung sein wird. Die Flächen der in diesem Normenkontrollverfahren betroffenen Landwirte befinden sich im Bereich des Grundwasserkörpers „Große Aue Lockergestein links“, der Teile der Landkreise Diepholz und Nienburg/Weser umfasst.Artikel-Informationen
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