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Termine im April 2024

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:

18. April 2024, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollantrag gegen die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Az.: 4 KN 262/20 (OVG in erster Instanz)

Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die Verordnung über das 120 ha große Naturschutzgebiet „Haaßeler Bruch“ in den Gemarkungen Haaßel, Anderlingen und Ohrel im Landkreis Rotenburg (Wümme) vom 13. Dezember 2019.

Die frühere Verordnung für ein dortiges Schutzgebiet hatte der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Jahr 2018 wegen eines Verkündungsfehlers für unwirksam erklärt und darüber hinaus beanstandet, dass bei der Gebietsausweisung nicht ausreichend berücksichtigt worden sei, dass für eine Teilfläche von 10,7 ha ein Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und zum Betrieb einer Bodendeponie für insbesondere mineralische Abfälle vorgelegen habe. In die neue Verordnung ist daraufhin unter anderem eine spezielle Freistellungsregelung hinsichtlich der Bodendeponie aufgenommen worden. Das die Deponie planende Unternehmen wendet sich mit seinem Normenkontrollantrag gegen die Schutzgebietsverordnung, insbesondere weil es die Freistellungsregelung nicht für ausreichend erachtet.

30. April 2024, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 1

Klage gegen die Aberkennung des Zweiten Juristischen Staatsexamens

Az.: 2 LB 69/18 (Vorinstanz: VG Lüneburg, Az.: 6 A 173/15)

In dem vom 2. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zugelassenen Berufungsverfahren wendet sich die Klägerin gegen die Aberkennung ihres Zweiten Juristischen Staatsexamens.

Das Niedersächsische Justizprüfungsamt hatte die von der Klägerin im Jahr 2013 abgelegte Staatsprüfung im Jahr 2015 mit der Begründung für nicht bestanden erklärt, sie habe Klausurlösungen bei einem als Repetitor tätigen Rechtsanwalt aus Hamburg gekauft, der diese wiederum zuvor von einem ehemaligen niedersächsischen Richter, der zu dieser Zeit an das Landesjustizprüfungsamt abgeordnet gewesen ist, erhalten habe.

Für die mündliche Verhandlung ist ein Zeuge geladen.

Allgemeiner Hinweis für die Öffentlichkeit:

Sofern an einem Sitzungstag nicht genügend Sitzplätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze für Journalisten sowie für die weitere Öffentlichkeit nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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