Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer
Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:
8. Dezember 2025, 9:30 Uhr, Sitzungssaal 1
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan für Industriegebiet in Langelsheim
Az.: 1 KN 13/23 (OVG in erster Instanz)
Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist der Bebauungsplan L 124 „Sültefeld III“ der Stadt Langelsheim. Dieser betrifft eine knapp 9 ha große bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche südöstlich der Betriebsgelände zweier Chemieunternehmen. Die Fläche steht weitgehend in deren Eigentum. Mit der Planung, die das Gebiet im Wesentlichen als Industriegebiet ausweist, möchte die Stadt dem Wunsch der Unternehmen nach Sicherung von Erweiterungsmöglichkeiten nachkommen.
Gegen die Planung wendet sich ein Umweltverband. Er macht insbesondere geltend, die Festsetzungen des Plans zum Schutz vor Lärm, Gerüchen und Störfällen seien unzureichend.
8. Dezember 2025, 14:30 Uhr, Sitzungssaal 1
Berufungsverfahren zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen in Cuxhaven
Az.: 1 LC 17/15 (Vorinstanz: Verwaltungsgericht Stade, Az.: 2 A 1127/13)
Gegenstand des Berufungsverfahrens ist die planungsrechtliche Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38/3 „Georg-Wolgast-Weg“ aus dem Jahr 1965 der Stadt Cuxhaven. Nachdem das Verfahren auf Antrag der Beteiligten zunächst ruhend gestellt worden war, wurde es im Jahr 2024 wieder aufgenommen.
Die Kläger sind Eigentümer von Wohnungen eines auf der Grundlage einer Baugenehmigung aus dem Jahr 2011 errichteten Mehrfamilienhauses. Dieses liegt in einem Bereich, für den der Bebauungsplan Nr. 38/3 ein reines Wohngebiet, in dem Ferienwohnungen nicht zulässig sind, festsetzt. Die Kläger möchten die Wohnungen als Ferienwohnungen nutzen. Ihr bislang erfolglos gebliebenes Begehren verfolgen sie im Berufungsverfahren weiter. Sie meinen, der Bebauungsplan stehe ihrem Vorhaben nicht entgegen, weil er funktionslos sei.
Der Fall gibt dem 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Gelegenheit, die vom Bundesverwaltungsgericht jüngst präzisierten Anforderungen an die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen erstmals auf den Fall eines Baugebiets mit einem Bestand an ungenehmigten Ferienwohnungen anzuwenden.
9. Dezember 2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1
Berufungsverfahren gegen die durch das Verwaltungsgericht verhängte Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts gegen den früheren Leiter der Polizeiinspektion Wolfsburg
Az.: 3 LD 9/23 (Vorinstanz: Verwaltungsgericht Braunschweig, Az.: 11 A 1/22)
Mit seiner Berufung wendet sich der frühere Leiter der Polizeiinspektion Wolfsburg gegen seine durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 28. Juni 2023 ausgesprochene Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts.
Das Verwaltungsgericht sah als erwiesen an, dass sich der Beamte eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht habe. Er sei vom Landgericht Braunschweig wegen Bestechlichkeit verurteilt worden, weil er von einer Mitarbeiterin sexuelle Gefälligkeiten gefordert habe und im Gegenzug eine berufliche Förderung der Mitarbeiterin in Aussicht gestellt habe.
Gegen das Urteil wendet der Beamte ein, die Schwere seines Dienstvergehens sei fehlgewichtet worden. Auch müsse bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme zwischen aktiven Beamten und Ruhestandsbeamten unterschieden werden.
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