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Im Gerichtsgebäude gilt die sogenannte 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher mit Ausnahme der Verfahrensbeteiligten. Besucherinnen und Besucher müssen deshalb bei Betreten des Gerichtsgebäudes einen auf sie ausgestellten Nachweis einer Impfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis) oder einen auf sie ausgestellten Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus (Genesenennachweis) oder einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ri'inOVG Dr. Gunhild Becker

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-216
Fax: 05141/5937-32300

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