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Termine im April 2021

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – im April 2021 die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, das aus der Sicht des Gerichts für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:

16. April 2021, 9.30 Uhr, Sitzungssaal 1

Berufungsverhandlung über die gegen einen Bundespolizisten erhobene Disziplinarklage

Az.: 6 LD 4/19 (Vorinstanz: VG Hannover, Az.: 14 A 445/19)

In dem Disziplinarverfahren begehrt die klagende Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundespolizeidirektion Hannover, die Entfernung des beklagten Polizeiobermeisters aus dem Beamtenverhältnis. Der Beklagte wurde seit Juni 2009 bei der Bundespolizeidirektion Hannover verwendet. Nachdem im Februar 2015 gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden war, wurde ihm im Mai 2015 zunächst die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Ende Juli 2015 wurde er vorläufig des Dienstes enthoben; seine Dienstbezüge wurden ab November 2015 gekürzt. Das Disziplinarverfahren wurde mehrfach ausgeweitet.

Mit der im Januar 2019 erhobenen Disziplinarklage hat die Klägerin dem Beklagten zahlreiche inner- und außerdienstliche Pflichtenverstöße vorgeworfen. Dazu haben die strafrechtlich geahndeten Vorwürfe des unberechtigten Fotografierens eines in Gewahrsam Genommenen, das Versenden eines Fotos mit herabwürdigenden Inhalten, der Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften sowie unerlaubter Waffen- und Munitionsbesitz gehört. Insoweit war der Beklagte zuvor bereits zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten und drei Wochen, die zur Bewährung ausgesetzt worden war, verurteilt worden. Der Disziplinarklage hat ferner der Vorwurf der Verbreitung pornographischer Schriften zugrunde gelegen. Insoweit war gegen den Beklagten strafrechtlich eine Geldstrafe verhängt worden.

Das Verwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 23. Oktober 2019 weitere Vorwürfe, die mit der Disziplinarklage gegen den Beklagten erhoben worden sind, aus dem Disziplinarverfahren ausgeschieden, weil diese für die zu erwartende Disziplinarmaßnahme voraussichtlich nicht ins Gewicht fielen. Mit Urteil vom 23. Oktober 2019 hat das Verwaltungsgericht den Beklagten aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Es ist zu der Einschätzung gelangt, dass der Beklagte ein schweres inner- und außerdienstliches Dienstvergehen begangen habe, durch das er das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren habe. Der Beklagte sei bereits aufgrund der strafrechtlich geahndeten Verfehlungen als für den Polizeidienst nicht mehr tragbar anzusehen. Hinzu komme, dass als erwiesen anzusehen sei, dass der Beklagte in weiteren Fällen amtsmissbräuchlich gehandelt habe, dass er einem Polizeibeamten im Dienst sexuell zu nahegetreten sei und dass er in einem Fall im Beisein eines Kollegen während des Dienstes im hinteren Teil seines Dienstfahrzeugs mit einer Bekannten einvernehmliche sexuelle Handlungen vollzogen habe.

Ansprechpartner für dieses Verfahren ist Herr Leitsch. Bitte beachten Sie unsere beigefügten Hinweise für die Öffentlichkeit und Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung für letztere endet am 13. April 2021, um 12:00 Uhr.

19. April 2021, 10.30 Uhr, Sitzungssaal 1

Rücküberstellung von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus nach Griechenland

Az.: 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20 (Vorinstanz: VG Osnabrück, Az.: 5 A 363/18 und Az.: 5 A 365/18)

Der 10. Senat wird in diesen Verfahren, in denen er die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat, darüber entscheiden, ob die Rücküberstellung von Flüchtlingen, die in Griechenland bereits internationalen Schutz erhalten haben und deren Asylantrag in Deutschland als unzulässig abgelehnt worden ist, nach Griechenland zulässig ist. Das Verwaltungsgericht
Osnabrück hatte mit Urteilen vom 16. September 2020 das Vorhandensein von Abschiebungsverboten bezüglich Griechenland verneint.

Ansprechpartnerin für diese Verfahren ist Frau Dr. Becker. Bitte beachten Sie unsere beigefügten Hinweise für die Öffentlichkeit und Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung für letztere endet am 15. April 2021, 12.00 Uhr.

22. April 2021, 10.30 Uhr, Sitzungssaal 1

Flüchtlingszuerkennung von Syrern wegen Wehrdienstentziehung

Az.: 2 LB 408/20 und 2 LB 147/18 (Vorinstanzen: VG Osnabrück, Az.: 7 A 232/16 und VG Oldenburg, Az.: 2 A 6204/16)

In beiden Berufungsverfahren geht es um die Frage, ob den aus Syrien stammenden Asylklägern die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, weil ihnen im Fall einer Rückkehr nach Syrien wegen ihrer Wehrdienstentziehung politische Verfolgung droht. Der 2. Senat hat diese Frage in seiner bisherigen Rechtsprechung - soweit keine individuellen Besonderheiten gegeben waren - verneint. Nunmehr wird der Senat zu entscheiden haben, ob er mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19. November 2020 (Az.: C-238/19), das auf der Grundlage eines sogenannten Vorabentscheidungsersuchens des Verwaltungsgerichts Hannover ergangen ist, hieran festhält.

Ansprechpartnerin für diese Verfahren ist Frau Dr. Becker. Bitte beachten Sie unsere beigefügten Hinweise für die Öffentlichkeit und Journalistinnen und Journalisten. Die Akkreditierung für letztere endet am 20. April 2021, 12.00 Uhr.


Hinweise für die Öffentlichkeit:

Besucherinnen und Besucher sowie Medienvertreter werden gebeten, die auf der Internetseite des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/startseite/) enthaltenen Hinweise zum Umgang des Oberverwaltungsgerichts mit dem Corona-Virus zu beachten. Danach besteht beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Verpflichtung zum Tagen einer medizinischen Maske. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher ein auf der Homepage verlinktes Kontaktformular ausfüllen. Es wird gebeten, dieses Kontaktformular bei einem Besuch des Oberverwaltungsgerichts nach Möglichkeit bereits ausgefüllt mitzubringen und es bei der Einlasskontrolle abzugeben.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze im Sitzungssaal wegen der derzeit geltenden besonderen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie beschränkt sind. Die für Journalistinnen und Journalisten zur Verfügung stehenden Plätze werden im Rahmen des nachfolgend geschilderten Akkreditierungsverfahrens vergeben. Die für die sonstige Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze werden am Sitzungstag nach der Reihenfolge des Erscheinens im Oberverwaltungsgerichts vergeben.

Akkreditierungsverfahren für Journalistinnen und Journalisten

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Dieses beginnt mit Veröffentlichung der Pressevorschau und endet

für das Verfahren 6 LD 4/19: am 13. April 2021, um 12:00 Uhr,

für die Verfahren 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20: am 15. April 2021, 12.00 Uhr,

für die Verfahren 2 LB 408/20 und 2 LB 147/18: am 20. April 2021, 12.00 Uhr.

Nach Ablauf der Frist sind keine Akkreditierungen mehr möglich.

Das Akkreditierungsgesuch kann per E-Mail an die Adresse ovglg-pressestelle@justiz.niedersachsen.de übermittelt werden. Akkreditierungsgesuche an sonstige E-Mail-Adressen oder Telefaxanschlüsse des Gerichts werden nicht berücksichtigt. In dem Akkreditierungsgesuch sind anzugeben: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Angabe des Pressemediums, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Presseausweisnummer. Zudem ist, soweit vorhanden, eine Kopie des gültigen Presseausweises beizufügen.

Akkreditierungsgesuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los. Nach Ablauf der Frist wird die Pressestelle des Oberverwaltungsgerichts die betroffenen Journalistinnen und Journalisten darüber informieren, ob die Akkreditierung erfolgreich war.



Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOVG Heiko Leitsch

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-154
Fax: 05141/5937-32300

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