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Termine im Februar 2023

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnte:

9. Februar 2023, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan der Gemeinde Stuhr zur Errichtung eines Sportfachmarktes sowie Klage gegen die diesbezügliche Baugenehmigung

Az.: 1 KN 63/20 (OVG in erster Instanz) und 1 LC 83/22 (Vorinstanz: VG Hannover, Az.: 4 A 3897/20)

In dem Normenkontrollverfahren (Az.: 1 KN 63/20) wendet sich die Stadt Delmenhorst gegen einen Bebauungsplan der Gemeinde Stuhr für ein ca. 17.000 m² großes Gebiet am Einzelhandelsstandort „Brinkum Nord“. Der Bebauungsplan setzt ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sportfachmarkt“ fest. Die Antragstellerin sieht das interkommunale Abstimmungsgebot verletzt und befürchtet durch den geplanten Sportfachmarkt insbesondere nachteilige Auswirkungen auf ihre Innenstadt. Gegenstand des Berufungsverfahrens (Az.: 1 LC 83/22) ist die auf der Grundlage des Bebauungsplans erteilte Baugenehmigung für die Errichtung eines großflächigen Sportfachmarktes, gegen die sich die vom Verwaltungsgericht Hannover abgewiesene Klage der Stadt Delmenhorst richtet.

14. Februar 2023, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 1

Klage der FDP-Fraktion aus Wallenhorst auf eine Neuverteilung der Sitze in kommunalen Ausschüssen

Az.: 10 LC 87/22 (Vorinstanz: VG Osnabrück, Az.: 5 A 16/22)

In dem Berufungsverfahren wendet sich die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Wallenhorst gegen die nach der Kommunalwahl in Niedersachsen vom 12. September 2021 durch den Landesgesetzgeber im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geänderte Verteilung der Sitze in den Ausschüssen kommunaler Vertretungen nach dem bisherigen Verfahren nach Hare/Niemeyer in das Höchstzahlverfahren nach d´Hondt. Das neue Verfahren würde kleinere Parteien und im konkreten Fall sie benachteiligen. Mit der vom Verwaltungsgericht in seinem klageabweisenden Urteil zugelassenen Berufung verfolgt die FDP-Fraktion ihr Begehren weiter, den beklagten Rat der Gemeinde Wallenhorst zu einer erneuten Verteilung der Sitze nach dem früheren Verfahren zu verpflichten und ihr damit jeweils einen stimmberechtigten Sitz im Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wallenhorst und im Aufsichtsrat der Gemeindewerke Wallenhorst GmbH zuzuteilen.

Hinweise für die Öffentlichkeit:

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes wird gebeten, freiwillig eine medizinische oder FFP-2 Schutzmaske zu tragen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze im Sitzungssaal aufgrund der berücksichtigten coronabedingten Abstandsempfehlungen beschränkt sind. Sofern am Sitzungstag nicht genügend Sitzplätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze für Journalisten sowie für die weitere Öffentlichkeit nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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