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Termine im Februar 2025

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:

13. Februar 2025, 9:30 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollverfahren gegen Sanierungssatzung der Stadt Bad Fallingbostel für das Gebiet Weinberg

Az.: 1 KN 92/22 und 1 KN 111/22 (OVG in erster Instanz)

In den beiden Verfahren wenden sich zwei Wohnungseigentümergemeinschaften gegen den Erlass einer Sanierungssatzung nach dem Baugesetzbuch durch die Stadt Bad Fallingbostel. Mit einer solche Satzung legt die Stadt ein Gebiet fest, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll. Bei dem Satzungsgebiet handelt es sich um das ehemals von britischen Streitkräften genutzte Wohngebiet Weinberg, dessen Gebäude nach deren Abzug bereits teilweise von der Stadt Bad Fallingbostel erworben und abgerissen worden sind. Weitere Gebäude stehen im Eigentum unter anderem der antragstellenden Wohnungseigentümergemeinschaften und sind teilweise vermietet. Die Stadt sieht im gesamten Gebiet städtebauliche Missstände. Sie meint, es bestehe in Bad Fallingbostel ein Wohnungsüberhang; ferner sei die Bewohnerstruktur des Gebiets - ein vergleichsweise hoher Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner ist in den letzten zehn Jahren aus anderen Gemeinden zugezogen und bezieht Sozialleistungen - sozial instabil. Aufgrund der Lärmbelastung durch Gewerbe und Autobahn sei das Gebiet für Wohnnutzungen wenig geeignet. Sie strebt daher den Abriss auch der noch bewohnten Gebäude und die Umwandlung des gesamten Gebiets in ein Gewerbegebiet an. Mit der Satzung möchte die Stadt insbesondere den Erwerb der noch in privater Hand befindlichen Wohnungen erleichtern und dem Umbau des Gebiets befördern.


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