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Termine im Januar 2022

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – im Januar 2022 das folgende Verfahren öffentlich verhandeln, das aus der Sicht des Gerichts für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnte:

20. Januar 2022, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollantrag gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8a „Erholungspark Spadener See“ der Gemeinde Schiffdorf

Az.: 1 KN 105/19 (OVG in erster Instanz)

Gegenstand dieses Normenkontrollverfahrens ist der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8a „Erholungspark Spadener See“ der Gemeinde Schiffdorf. Der östlich von Bremerhaven auf dem Gebiet der Gemeinde Schiffdorf gelegene Spadener See entstand in den 1970er Jahren als Folge des Sandabbaus bei der Errichtung der Bundesautobahn A 27. Durch einen von der Gemeinde Schiffdorf, dem Landkreis Cuxhaven und der Stadt Cuxhaven getragenen Zweckverband wurde dort der Erholungspark Spadener See betrieben. Dieser bestand aus einem Campingplatz, einem Ausflugslokal („Seeterrassen“) und den Bade- und Erholungsbereichen. Bereits ab Mitte der 2000er Jahre bemühte sich die Gemeinde Schiffdorf, die Attraktivität des Sees für Erholungssuchende mit Hilfe privater Investoren zu erhöhen. Im Juli 2018 setzte sie den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8a „Erholungspark Spadener See“ in Kraft, mit dem sie maßgeblich das Ziel verfolgt, auf in Privateigentum übergegangenen Grundstücken die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wasserskianlage sowie für eine Erweiterung der Freizeitnutzungen zu schaffen.

Der Antragsteller ist Eigentümer eines direkt an der Zufahrtsstraße zu dem Plangebiet gelegenen Wohngrundstücks. Einen im August 2018 gegen den Bebauungsplan gestellten Eilantrag, in dem sich der Antragsteller vor allem auf eine planbedingte Verkehrszunahme berief, lehnte der 1. Senat durch Beschluss vom 14. Januar 2019 ab (Az.: 1 MN 119/18). Der 1. Senat vertrat die Auffassung, dass sich weder aus dem Vortrag des Antragstellers im Öffentlichkeitsbeteiligungs- noch im gerichtlichen Verfahren durchgreifende Bedenken gegen die Wirksamkeit des Plans ergäben. Insbesondere sei die der Planung zugrunde gelegte Verkehrsprognose nicht mit der für den Erfolg eines Normenkontrolleilantrages erforderlichen besonders hohen Wahrscheinlichkeit fehlerhaft.

Zur Begründung des vom Antragsteller im Juli 2019 eingeleiteten Normenkontrollhauptsacheverfahrens wiederholt und vertieft der Antragsteller seine Einwände. Fehlerhaft sei schon, dass der Öffentlichkeit keine Gelegenheit gegeben worden sei, zu einer Verkehrsuntersuchung Stellung zu nehmen. Darüber hinaus weise die dem Plan zugrunde gelegte Verkehrsprognose gravierende inhaltliche Mängel auf.

Die Gemeinde Schiffdorf und die zu dem Verfahren beigeladene Betreiberin der im Mai 2020 eröffneten Wasserskianlage sind dem Normenkontrollantrag wie auch schon dem Normenkontrolleilantrag entgegengetreten. Zweifel bestünden bereits an der Zulässigkeit des Normenkontrollantrags; dieser sei aber jedenfalls unbegründet.

Hinweise für die Öffentlichkeit: Es gilt die 3-G-Regelung sowie Maskenpflicht!

Im Gerichtsgebäude gilt für Besucher und Journalisten die sogenannte 3-G-Regel, d.h. bei Betreten des Gerichtsgebäudes muss ein Impfnachweis, ein sog. Genesenennachweis oder ein tagesaktueller negativer Antigen-Schnelltest vorgelegt werden.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind zudem alle Personen verpflichtet, eine Schutzmaske mit technisch höherwertigem Schutzstandard, d. h. mindestens eine FFP2- (DIN EN 149), N95- oder KN95-Maske zu tragen (Maskenpflicht). Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Eine Stoffmaske und ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (sog. OP-Maske) sind nicht ausreichend. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, zum Beispiel einer schweren Herz- oder Lungenerkrankung, das Tragen einer Maske nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können, sowie Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze im Sitzungssaal wegen der derzeit geltenden besonderen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie beschränkt sind. Die für Journalisten sowie die sonstige Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze werden am Sitzungstag nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOVG Heiko Leitsch

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Str. 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-154
Fax: 05141/5937-32300

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