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Termine im Juli 2022

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht wird – vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen – die folgenden Verfahren öffentlich verhandeln, die für die Öffentlichkeit von Interesse sein könnten:

7. Juli 2022, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 1

Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Gewerbegebiet Siekweg Süd, Göttingen-Grone

Az.: 1 KN 165/19 (OVG in erster Instanz)

Die Antragsteller wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan für ein ca. 6,8 ha großes Gewerbegebiet im Ortsteil Grone der Stadt Göttingen. Der Bebauungsplan sieht unter anderem die Entstehung eines Baumarktes im Süden des Plangebiets und eine Beschränkung der zulässigen Warensortimente für bereits durch bestehende Einzelhandelsbetriebe genutzte Grundstücke vor. Die Antragsteller sind Eigentümer zweier Grundstücke im Plangebiet, auf denen bereits Einzelhandel betrieben wird. Sie wenden sich dagegen, dass der Bebauungsplan künftig einen Wechsel der Sortimente nur noch eingeschränkt erlaubt. Insbesondere wollen sie sich die Möglichkeit erhalten, auch Lebensmittelmärkte auf ihren Grundstücken anzusiedeln.


7. Juli 2022, 12:00 Uhr, Sitzungssaal 2

Rundfunkbeiträge für bestimmte Leasingfahrzeuge

Az.: 8 LB 2/22 (Vorinstanz: VG Braunschweig, Az.: 4 A 89/17)

Die Klägerin, ein Kraftfahrzeughersteller, stellt ihren Mitarbeitern von ihr produzierte Fahrzeuge im Wege des Leasings zur privaten Nutzung zur Verfügung. Der Beklagte erließ einen Festsetzungsbescheid, mit dem er Rundfunkbeiträge für solche Leasingfahrzeuge forderte. Diesen Bescheid greift die Klägerin an, weil sie der Ansicht ist, dass Rundfunkbeiträge wegen der Art der Nutzung nicht geschuldet würden. Jedenfalls könnten die Beiträge nicht von ihr gefordert werden, obwohl die Fahrzeuge auf sie zugelassen seien. Diese stünden nämlich nicht in ihrem Eigentum und würden steuerlich nicht als ihr Betriebsvermögen angesetzt.

Hinweise für die Öffentlichkeit:

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes wird gebeten, freiwillig eine medizinische oder FFP-2 Schutzmaske zu tragen.

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze im Sitzungssaal aufgrund der berücksichtigten Abstandsempfehlungen beschränkt sind. In aller Regel werden aber ausreichend Sitzplätze zur Verfügung stehen. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, werden die Plätze für Journalisten sowie für die weitere Öffentlichkeit am Sitzungstag nach der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
RiOVG Harald Kramer

Nds. Oberverwaltungsgericht
Pressestelle
Uelzener Straße 40
21335 Lüneburg
Tel: 04131/718-127
Fax: 05141/5937-32300

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